Hallo Karin,
naja… also… sicher waren Sie sehr ehrlich, also wie es laut Gesetz gefordert wird und Sie bei der ARGE auch unterschrieben (stets jede Veränderung und jedes Einkommen zu melden). Nun muß man aber hier sagen, Sie waren ZU ehrlich…
NICHT gemeldet, heißt ja nichts anderes als Schwarzarbeit!!! Und dies ist bekanntlich für beide Seiten (AG + AN) strafbar!!! Und das werden nicht nur 5 - 10 Euro…
Die ARGE hat selbstverständlich die Möglichkeit (und ist eigentlich per Gesetz auch verpflichtet) diese Schwarzarbeit zu melden!!!
Wie lange geht das schon so? Warum sind Sie nicht gemeldet, wenn Sie ohnedies dieses Einkommen melden? Handelt es sich um eine Stelle im Privathaushalt oder im „öffentlichen Bereich“ wie Gastro etc?
Im Privatbereich könnte Ihr AG noch ca. 3 Monate nachträglich Sie bei der Mini-Job-Zentrale melden! Oder Ihnen wenigstens einen handschriftlichen Arbeitsvertrag geben, wo drinsteht, wann Sie wie viel immer bekommen. Als Beweis für die ARGE wären Überweisungen oder Scheckausstellung oder etl (wenn ARGE dies akzeptiert) das Schreiben von Quittungen möglich…
Im „öffentlichen“ Bereich muß mittlerweile ab 1. Arbeitstag gemeldet werden - auch Probehzeiten…
Mehr kann ich Ihnen auf die vorhandenen Angaben erstmal nicht sagen, aber dennoch…
… nicht den Kopf hängen lassen und erstmal die Feiertage genießen und dann wieder grübeln…