Verdienstbescheinigung für die ARGE

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf Minijob. Ich habe zwei Minijobs, bei dem einen BEkomme ich im Monat immer den gleichen Verdienst, da liegt auch ein Arbeitsvertrag vor. Bei dem Anderen bin ich nicht angemeldet, ich melde aber auch den Verdienst ca. 75 Euro im Monat, jeden Monat der ARge. Hat bis jetzt auch immer mit der Verrechnung geklappt.

Nun will die Arge Verdienstbescheinigungen.
Nun meine Frage, können die was dagegen machen, dass ich bei dem einen nicht angemeldet bin? Ich habe noch nie Geld unterschlagen o.ä…

Danke für Euro Antworten.

Gruss Karin

Hallo,

Minijobs müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet sein. Meines Erachtens ist dies aber Aufgabe des Arbeitgebers. Die ARGE wird sich dafür aber nicht wirklich interessieren, vermute ich mal.

Am besten mal das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen und klären.

Was die Verdienstbescheinigungen angeht: Wenn keine vorliegt, vom Arbeitgeber was schreiben lassen, und das bei der ARGE vorlegen.

Hoffe, ich konnte helfen.

Heiko Bieniußa

hallo karin,

es ist schon mal gut das du dein nebenverdienste der arge mitgeteilt hast.

dennnoch wars du meiner meinung nach bei dem einen arbeitgeber schwarz beschägtigt.

auch wenn dir von seite der arge nichts zu pssieren sollte wird dein arbeitgeber nicht so einfach davon kommen.

er hat dich schwarz beschäftigt und somit gegen geltendes recht verstosen.

was passiert bei einem arbeitsunfall?

was passiert wenn dein arbeitgeber durch den zoll überprüft wird?

ich würde mit meinem arbeitgeber sprechen.

wenn ich dein arbeitgeber wäre würde ich mir rechtsbeistand holen und schauen wie ich den gaul vom eis hole.

dir viel erfolg und bald ne feste stelle

Hallo Karin,

naja… also… sicher waren Sie sehr ehrlich, also wie es laut Gesetz gefordert wird und Sie bei der ARGE auch unterschrieben (stets jede Veränderung und jedes Einkommen zu melden). Nun muß man aber hier sagen, Sie waren ZU ehrlich…

NICHT gemeldet, heißt ja nichts anderes als Schwarzarbeit!!! Und dies ist bekanntlich für beide Seiten (AG + AN) strafbar!!! Und das werden nicht nur 5 - 10 Euro…

Die ARGE hat selbstverständlich die Möglichkeit (und ist eigentlich per Gesetz auch verpflichtet) diese Schwarzarbeit zu melden!!!

Wie lange geht das schon so? Warum sind Sie nicht gemeldet, wenn Sie ohnedies dieses Einkommen melden? Handelt es sich um eine Stelle im Privathaushalt oder im „öffentlichen Bereich“ wie Gastro etc?

Im Privatbereich könnte Ihr AG noch ca. 3 Monate nachträglich Sie bei der Mini-Job-Zentrale melden! Oder Ihnen wenigstens einen handschriftlichen Arbeitsvertrag geben, wo drinsteht, wann Sie wie viel immer bekommen. Als Beweis für die ARGE wären Überweisungen oder Scheckausstellung oder etl (wenn ARGE dies akzeptiert) das Schreiben von Quittungen möglich…

Im „öffentlichen“ Bereich muß mittlerweile ab 1. Arbeitstag gemeldet werden - auch Probehzeiten…

Mehr kann ich Ihnen auf die vorhandenen Angaben erstmal nicht sagen, aber dennoch…
… nicht den Kopf hängen lassen und erstmal die Feiertage genießen und dann wieder grübeln…

Bei der Arge gibt es ja auch Vordrucke für die Verdienstbescheinigung. Die könnte Dein 2. Arbeitgeber ja auch ausfüllen und dann gegen zeichnen. Das sollte der Arge eigentlich reichen. Mehr interessiert die eigentlich auch nicht.

Wenn aber ausgesprochen wird oder es offensichtlich ist, dass Du dort nicht angemeldet bist, ist der Sachbearbeiter in der Regel dazu verpflichtet dieses an das Hauptzollamt weiterzugeben. Ob Dich dann auch eine Strafe erwartet weiß ich nicht, aber auf jeden Fall Dein Arbeitgeber, da er Dich ja nicht angemeldet hat. Da Du das Einkommen bei der Arge angegeben hast, erwartet Dich seitens der Arge keine Strafe. Wenn dann, wird das auch vom Hauptzollamt gesteuert.

meine Frage bezieht sich auf Minijob. Ich habe zwei Minijobs,
bei dem einen BEkomme ich im Monat immer den gleichen
Verdienst, da liegt auch ein Arbeitsvertrag vor. Bei dem
Anderen bin ich nicht angemeldet, ich melde aber auch den
Verdienst ca. 75 Euro im Monat, jeden Monat der ARge. Hat bis
jetzt auch immer mit der Verrechnung geklappt.

Nun will die Arge Verdienstbescheinigungen.
Nun meine Frage, können die was dagegen machen, dass ich bei
dem einen nicht angemeldet bin? Ich habe noch nie Geld
unterschlagen o.ä…

Danke für Euro Antworten.

Gruss Karin

Hallo,

ich komme derzeit nicht zur Beantwortung der Frage.

Nur kurz: warum melden Sie der ARGE Einkünfte, wofür es offensichtlich keine Abrechnungen gibt?

Falls Sie wirklich so ehrlich sind, dann alle Achtung.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

um zu überprüfen, ob alles ordnungsgemäß ist, kann die ARGE bzw. muss sie, ab und an die Verdienstbescheinigung anfordern.
Wenn alles ordnungsgemäß angegeben wurde, ist es an dem Arbeitgeber, die Bescheinigung auszustellen. Wer er sie nicht ordnungsgemäß angemeldet hat, ist das sein Problem und nicht ihres. ER muss dafür sorgen.

mfg,

Hallo Karin,

da kann ich leider nicht helfen - da weiß ich überhaupt nicht Bescheid. Tut mir leid.

Ingrid

Hallo KarinJOnas,

ein Minijob ohne Anmeldung ist Schwarzarbeit. Das kann, soltle es stimmen, zumindest für den Arbeitgeber Folgen haben. Vuielleicht läuft eaber doch alles korrekt. Ja die Arge kann Nachweise anfordern und hab en wollen.

Trotzdem viel Erfolgt und ein gutes neues Jahr.