Hallo!
Erst mal freue ich mich sehr, dass es Foren wie „wer-weiss-was“ gibt. Und ich freue mich genauso, dass so viele Community-Mitglieder ihr wissen Teilen und helfen.
Was ich fragen wollte:
Stellen wir uns eine Person vor, die einen „normalen“ Job hat, d.h. Angestellter (nicht selbstständig) in Festanstellung ist. Außerdem hat diese Person eine „selbstständige Nebentätigkeit“ angemeldet (Bereich „Events“).
Wenn dieser Jemand „in der Freizeit“ eine Webseite aufbauen möchte, die sich mit dem Thema „Gutscheine für Onlineshops“ beschäftigt u.a. mit dem Ziel, dadurch einen Nebenverdienst zu schaffen (über Referrer-Links etc), inwieweit müssen diese Einkünfte steuerlich angegeben werden?
Gibt es da eine Art Freibetrag? Wenn nicht: muss das über die Einkommenssteuer abgerechnet werden oder über die ohnehin wegen der gemeldeten Nebentätigkeit zu entrichtenden Umsatzsteuer?
Muss ein „Gewerbeschein“ her oder reicht die Nebentätigkeit?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!!
Grüße,
WiseGuy
Hallo!
Erst mal freue ich mich sehr, dass es Foren wie
„wer-weiss-was“ gibt. Und ich freue mich genauso, dass so
viele Community-Mitglieder ihr wissen Teilen und helfen.
Was ich fragen wollte:
Stellen wir uns eine Person vor, die einen „normalen“ Job hat,
d.h. Angestellter (nicht selbstständig) in Festanstellung ist.
Außerdem hat diese Person eine „selbstständige Nebentätigkeit“
angemeldet (Bereich „Events“).
Ich gehe davon aus, dass du einen Gewerbebetrieb meinst, oder ?
Wenn dieser Jemand „in der Freizeit“ eine Webseite aufbauen
möchte, die sich mit dem Thema „Gutscheine für Onlineshops“
beschäftigt u.a. mit dem Ziel, dadurch einen Nebenverdienst zu
schaffen (über Referrer-Links etc), inwieweit müssen diese
Einkünfte steuerlich angegeben werden?
Ich würde hier den § 22 Nr.3 EstG zu Rate ziehen, der besagt, dass Einkünfte aus Leistungen die nicht anderen Einkunftsarten zugeordnet werden können, z.B. Einküfte aus gelegentlicher Vermittlung ( meines Erachtens liegt das hier vor) nur dann einkommensteuerpflichtig werden wenn sie 256€ betragen, oder übersteigen.
Gibt es da eine Art Freibetrag? Wenn nicht: muss das über die
Einkommenssteuer abgerechnet werden oder über die ohnehin
wegen der gemeldeten Nebentätigkeit zu entrichtenden
Umsatzsteuer?
Das wären dann die 256€
Muss ein „Gewerbeschein“ her oder reicht die Nebentätigkeit?
Das kommt wohl ganz darauf an in wie welchem Umfang dein Betrieb agieren darf.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!!
Grüße,
WiseGuy
p.s.: sorry wegen der Rechtschreibung, nicht mein Gebiet 