Verdienstgrenze/Entfernungspauschale/Kindergeld

Hallo,
kurz die fiktive Situation erklärt:

Ein Jemand ist Azubi im 2. Lehrjahr und kommt im August ins 3. Lehrjahr. Er verdient im 2. Lehrjahr 450,00€ brutto, im dritten 500,00€ brutto. Das Gehalt wird rückwirkend bezahlt, sprich im Januar für den Monat Dezember beispielsweise. Er kommt im Jahr 2009 auf ein Ausbildungseinkommen von 5600,00€ brutto.
Nebenbei ist er selbstständig auf Kleinunternehmerbasis. Er wohnt noch zu Hause, und die Eltern beziehen Kindergeld.

Das ist der Knackpunkt: Bei „Verdienern“ welche noch Kindergeld beziehen gibt es eine Verdienstgrenze von 7680,00€ (ohne das das Kindergeld gestrichen wird). Derjenige dürfte also mit einer selbstständigen Tätigkeit (andere Branche als Ausbildung) nicht mehr als 2080,00€ verdienen. So weit so klar.

Angenommen der Ausbildungsbetrieb liegt weiter weg und derjenige hat die Möglichkeit, bei einer Steuererklärung eine „Wegepauschale“ abzurechnen. Auf der Steuererklärung als „Entfernungspauschale“ abgerechnet kommet er auf 1221,00€.

Zählt dieses Geld in die Verdienstgrenze ein? Angenommen er verdient mehr als die 2080,00€ nebenbei, und liegt aber, nach Abzug der Entfernungspauschale auf der Steuererklärung unter seiner Verdienstgrenze von 7680,00€, wird das Kindergeld trotzdem gestrichen?? Sprich: Was zählt - das tatsächliche Einkommen oder ob die Zahl unter „Einkommen / zu versteuerndes Einkommen“ unter der Verdienstgrenze liegt??

Wäre super dankbar für jede Info. Gerne auch weitere Lektüre und / oder Tipps und Tricks.

Danke Danke und liebe Grüße
Leaticia

Angenommen der Ausbildungsbetrieb liegt weiter weg und
derjenige hat die Möglichkeit, bei einer Steuererklärung eine
„Wegepauschale“ abzurechnen. Auf der Steuererklärung als
„Entfernungspauschale“ abgerechnet kommet er auf 1221,00€.

Zählt dieses Geld in die Verdienstgrenze ein?

ja, und auch sonderausgaben, versicherungen etc.

gruß inder

Zählt dieses Geld in die Verdienstgrenze ein?

Vom Brutto können die gesetzliche Sozialversicherung, Werbungskosten und „besondere Ausbildungskosten“ abgezogen werden.

ja, und auch sonderausgaben, versicherungen etc.

Andere Sonderausgaben und Versicherungen nur so weit, wie sie
auch bei der Steuer als Werbungskosten absetzbar wären.

gruß jk

ja, und auch sonderausgaben, versicherungen etc.

Andere Sonderausgaben und Versicherungen nur so weit, wie sie
auch bei der Steuer als Werbungskosten absetzbar wären.

sonderausgaben als werbungskosten ?

Zählt dieses Geld in die Verdienstgrenze ein?

Sehr unglückliche Formulierung.

Man sollte so rechnen, wie es die Kindergeldkasse tut:
Vom (Sozialversicherungs-) Brutto können die gesetzliche Sozialversicherung, Werbungskosten und „besondere Ausbildungskosten“ abgezogen werden.

Plus Zinsen plus Gewinn aus Gwerbe minus 180€

Das Ganze muss unter den 7680 bleiben.

Gerne auch weitere Lektüre und / oder Tipps und Tricks.

http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

liebe Grüße
JK

. :smile:
Gemeint waren sonstige Ausgaben.

Sonderausgaben sind aus Sicht der Kindergeldkasse (anders als bei derEinkommensteuer) kein Thema.

Gruß JK