Wenn eine 15-jährige Gymnasiastin von ihrem Vater 329 Euro Unterhalt bekommt, wieviel darf sie dazuverdienen, dass ihr Zusatzverdienst nicht vom Unterhalt abgezogen wird? Sie hat ein relativ teures Hobby, für das sie das Geld verwenden möchte. Um Mitgliedsbeiträge und Kleidung und Wettbewerbskosten zu finanzieren.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Der Unterhalt soll den Lebensbedarf des Kindes decken. Jedes Vermögen muss daher vorrangig dazu verwendet werden und mindert die Unterhaltspflicht entsprechend. Das gilt selbst bei darlehensweisen Einkünften, wie BaFöG.
Gem. JArbSchG wäre ihre regelmäßige Erwerbstätigkeit ohnehin nur sehr stark eingeschränkt möglich.
HTH
G imager