Verdienstmöglichkeit bei Witwenrente der BG

Witwe mit BG- Rente - will wissen wieviel sie dazuverdienen kann?

Witwe mit BG- Rente - will wissen wieviel sie dazuverdienen
kann?

Also dürfen tut sie es zumindest unbegrenzt.

Hoi.

Das ist nicht ganz so einfach:
§65 Abs.3 SGB VII:
„(3) Einkommen (§§ 18a bis 18e des Vierten Buches) von Witwen oder Witwern, das mit einer Witwenrente oder Witwerrente nach Absatz 2 Nr. 2 und 3 zusammentrifft, wird hierauf angerechnet. Anrechenbar ist das Einkommen, das monatlich das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt. Das nicht anrechenbare Einkommen erhöht sich um das 5,6fache des aktuellen Rentenwerts für jedes waisenrentenberechtigte Kind von Witwen oder Witwern. Von dem danach verbleibenden anrechenbaren Einkommen werden 40 vom Hundert angerechnet.“

Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2010 27,20 Euro, der aktuelle Rentenwert (Ost) 24,13 Euro.

Alleinstehend: 26,40 * 27,20€ = 718,08€
mit einer Waise: 32,00 * 27,20€ = 870,40€
mit zwei Waisen: 37,60 * 27,20€ = 1.022,72€

Alles, was diesen Betrag übersteigt wird angerechnet, zumindest anteilig.

Ciao
Garrett

Hallo Garrett,
danke für die schnelle Antwort.
Dabei spielt es keine Rolle das die Rente von der Berufsgenossenschaft gezahhlt wird?

Hoi.

Diese Regelegung gilt nur für Renten von einer Berufsgenossenschaft(SGB 7). Für Renten der Rentenversicherung gelten Vorschriften aus dem SGB 6.

Aber es gibt viele Verbindungen zwischen in den einzelnen Gesetzen - so bezieht sich die Berechnung des Verletztengeldes einer BG auf die Vorschriften, die zur Berechnung von Krankengeld der Krankenkassen gelten.

Ciao
Garrett

Falsches Brett! -> ‚Versicherungen‘
Guckst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsgenossenschaft und hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Unfallversi…, warum.

Ebenfalls völlig grußlos, VW