Verdienstnachweis Krankentagegeldversicherung

Hallo, es gibt ein Problem mit einer PKV im Bereich Krankentagegeldversicherung. jemand ist nun ca. 10 Wochen Krank wegen Rheuma und die versicherung muß nun Krankentagegeld zahlen, will sie aber nicht. Verlangt von ihm eine Einkommensteuererklärung und Bescheinigung vom Steuerberater. er hat der Versicherung schon eine BWA aus 2008, eine Verdienstbescheinigung und auswertung von seinem Buchhaltungservice zugesendet, da er keinen Steuerberater hat, er hat auch eine BWA vom Buchhaltungsservice vorgeschlagen, wollen die Herren alles nicht. darauf hin hat er auf das Steuergeheimniss und das Datenschutzgesetz higewisen weil sich die Vers. auf §9 MB/KT beruft welcher von der Rechtsform her ein Universalmittel „alles zu tun was der Versicherer verlang“ ist, in allen Bereichen eine Rechtsbeugung zu begehen. die Vers. beruft sich auf Urteile aus 1993 und 2000 welche im Internet nicht zu finden sind. meine Frage wer kann hier helfen und einen Rat geben. DANKE im Voraus. euer NIC

2008, eine Verdienstbescheinigung und auswertung von seinem
Buchhaltungservice zugesendet, da er keinen Steuerberater hat,
er hat auch eine BWA vom Buchhaltungsservice vorgeschlagen, wollen die Herren alles nicht.

Dem Buchhaltungsservice wird hier wohl nicht so viel zugetraut wie einem Steuerberater.

darauf hin hat er auf das Steuergeheimniss und das Datenschutzgesetz higewisen

Das greift nur bedingt. Der Versicherte will eine Leistung von seiner Versicherung und muß belegen, dass ihm diese Leistung (von der Höhe) zusteht. Wenn es keinen StB gibt, dem die Versicherung vertrauen würde, geht wohl kein Weg am Steuerbescheid vorbei.

weil sich die Vers. auf §9 MB/KT beruft welcher von der Rechtsform her
ein Universalmittel „alles zu tun was der Versicherer verlang“

Verlangen kann der Versicherer vieles. Was er verlangt, muß er aus meiner Sicht aber auch bezahlen!

Achtung, jetzt keine Rechtsberatung:

Ich an Deiner Stelle würde Krankengeld mit dem letzten Steuerbescheid vom Finanzamt, und einer BWA für den Zeitraum ab dem letzten Steuerbescheid bis heute beantragen.
Sofern die PKV Belege von einem StB fordert (den Du nicht hast), soll sie vorher die Kostenübernahme aller StB- Kosten erklären.

Falls die PKV weder StB Kosten übernimmt, noch die BWA vom Buchhaltungsservice anerkennt, und demzufolge Krankentagegeld verweigert, würde ich sofort klagen.

Achtung, war keine Rechtsberatung!

Hallo,

vielleicht helfen diese Links:

[Wichtig ist es, dass man keine Fristen versäumt!!!Gr…](http://www.bafin.de/cln_171/nn_722564/DE/Verbraucher/verbraucher node.html? nnn=true)