Servus, Martin,
Vielleicht hilft der Kluge:
dingen
dingenVststarkes Verb „in Dienst nehmen“ erw.erweiterter Standardwortschatz obs.obsolet (8. Jh.), mhd. dingen Vstsw, ahd. dingOn Vsw., as. thingon Stammwort. Aus g. *Teng-O- (auch andere Stammbildungen) Vsw. „eine Versammlung abhalten, einen Vertrag abschließen“, auch in anord. Tinga, ae. Tingian, afr. thingia, abgeleitet von Ding. Da das Verb wie ein starkes Verb der III. Klasse aussah, bekam es im 17. Jh. starke Formen. Die Bedeutung ist vielfältig: „ein Thing abhalten (beraten, prozessieren, einklagen)“ - „einen Vertrag abschließen (Frieden schließen, in seine Gewalt bringen, brandschatzen - verhandeln, etwas vermachen, sich verdingen / einstellen, feilschen)“. S. auch Leibgedinge. west- und nordgermanisch s. Ding
bedingen 1
bedingen 1Vsw schwaches Verb „zur Folge haben“ std.Standardwortschatz stil.stilistisch (13. Jh.), mhd. bedingen, verstärkt aus einfachem dingen, ahd. t(h)ingOn, dingOn (Ding) Stammwort. Die ursprüngliche Bedeutung ist „aushandeln, vereinbaren“ (bedingen2), daraus „verursachen, zur Folge haben“. Unter dem Einfluß von Bedingung (ursprünglich „Vereinbartes“, dann „Voraussetzung, Kondition“) auch „erfordern, zur Bedingung haben“. Hierzu auch unbedingt „ohne Voraussetzung, ohne Vorbehalt“ und bedingungslos. deutsch s. Ding
bedingen 2
bedingen 2(auch sich ausbedingen) Vst starkes Verb „zur Bedingung machen“ std.Standardwortschatz alt.veraltet (13. Jh., Form 17. Jh.)Stammwort. Ursprungsgleich mit bedingen1, mit Beibehaltung der älteren Bedeutung; dann, ausgehend vom Niederdeutschen, seit dem 17. Jh. sekundär starke Flexion (besonders das Partizip ausbedungen). Ding, bedingen1.
HWPh 1 (1970), 762-765;
Hervorhebungen von mir.
Macht das die Sache klarer??
Lieben Gruß aus dem verschneiten Wien, jenny