Hallo alle,
ich wohne in 2-er WG mit einem anderen und habe im 2012 einen Mitbewohnerwechsel.
Der Vermieter hat 2 verschiedene Heizkostenabrechnungen von Techem für den Zeitraum 01.01.2012 – 30.04.2012 und 01.05.2012 – 31.12.2012, also in dem den Wechsel stattfand, gestellt.
In beiden Heizkostenabrechnung stand die Kostenverteilung als 30% Grundkosten und damit noch 70% Verbrauchskosten. Ich wündere ich mich jetzt, ob man die 30% Grundkosten bei jeder Abrechnung zahlen musste. Bisher habe ich die Abrechnung nur einmal pro Jahr bekommen und muss ja für die Grundkosten nicht doppelt (!) bezahlen. Sollte es immer so? Bei mir fehlt das Sachkenntnis darüber.
Ich bedanke mich für Ihre Beratung.
Mit freundlichen Grüβen,
C.W.
die 30%igen Grundkosten können doch nur anteilsmäßig ins Gewicht fallen.
also 30 % von 1/3 des Jahres
und
30 % von 2/3 des Jahres
zusammen 30 % des gesamten Jahres
oder hab ich das falsch verstanden?
Viel Erfolg
Sehr geehrte Frau Natzchka,
nein, der Betrag hat sich im Vergleich von bisherigen Jahren verdoppelt.
Im 2010 zahle ich 113 Euro und im 2011 90 Euro für die 30% Grundkosten allein.
Im 2012 muss ich 117 + 103 = 220 Euro zahlen, da Techem zwei Abrechnungen für zwei Zeiträume herstellt.
Ist es normal?
MfG,
C.W.
Das würde ich prüfen lassen, z.B. von der Verbraucherzentrale oder dem Mieterbund.
Viel Erfolg