Verdorbene Ware bei Einzelunternehmerauflösung

Hallo,

wenn Waren abgelaufen sind, müssen diese doch nicht mehr in die Aufgabebilanz übernommen werden richtig?

Gilt das gleiche auch für Muster?
Danke im voraus

Muss im Einzelfall entschieden werden
Hi !

Die Frage kann nicht einfach pauschal mit JA oder NEIN beantwortet werden. Es kommt auf den Einzelfall an.

Kann die Ware, trotz eines Ablaufs des MHD noch weiter genutzt werden, sei es die Überführung in das Privatvermögen oder in ein neues Betriebsvermögen, so ist sie definitiv in der Aufgabebilanz anzugeben.

Kann die Ware nicht mehr genutzt werden UND wird daher vernichtet, ist ein Ansatz in der Aufgabebilanz nicht erforderlich. Je nach Höhe der ehemaligen Anschaffungskosten könnte es sich lohnen, einen Nachweis über die „Vernichtung“ der Ware aufzuheben.

BARUL76

Hi

und wenn man keine Aufgabenbilanz machen muss (Kleinunternehmer)kann man die restliche Ware verschenken die übrig geblieben ist?
So das sie weder ins Privatvermögen noch in eine neue Firma überführt wird.

Bei Beendigung einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit ist immer eine Aufgabebilanz zu fertigen. Der Begriff Kleinunternehmen kommt aus dem Umsatzsteuerrecht und hat auf die Art der Gewinnermittlung (Bilanz, etc.) keine Auswirkung.

Gruß

Jörg

Moin,
Martin May dir schon
einmal erklärt, dass es einen himmelweiten und zum himmelschreienden
Unterschied zwischen der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer gibt.
Es gibt ein Gewerbe (EStG) und es gibt Kleinunternehmer (UStG).
Einzelunternehmen kündigt man nicht, die beendet man, in dem man es
aufgibt oder veräußert.
Und entweder verkauft die Einzelunternehmung (EU) die Ware,
oder aber der EU entnimmt die Ware.
Und der Warenbestand, der am Ende dieser EU noch vorhanden ist, gehört sehr wohl in die Aufgabebilanz.

Kleiner Tipp: Ehe hier das Kind in den Brunnen fällt, mal den
Steuerberater aufsuchen. Oder aber (andere Vermutung) besser im
Unterricht/ Seminar/ in der Vorlesung aufpassen.

Schöne Grüße
e

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Servus,

und wenn man keine Aufgabenbilanz machen muss

Man muss, wie ich schon erklärt habe, immer eine machen. Lies dazu doch mal § 16 Abs. 2 und 3 EStG:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html

Der Begriff „Vermögensvergleich“ in § 4 Abs 1 EStG, auf den dort verwiesen wird, bedeutet nichts anderes als „Bilanzieren“:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

Schöne Grüße

MM