Hallo.
Folgender Sachverhalt: Eine Person hat ein Bk-Guthaben in Wohnung B, aber noch Mietschulden in Wohnung A, wo er vor 7Jahen ausgezogen ist. Darf der Vermieter das Guthaben mit den Alten Schulden verechnen? Es ist ja nicht mal klar wie die Schulden zu stande gekommen sein sollen.
Danke für eure Hilfe.