Verechnung von BK-Guthaben und Altschulden

Hallo.

Folgender Sachverhalt: Eine Person hat ein Bk-Guthaben in Wohnung B, aber noch Mietschulden in Wohnung A, wo er vor 7Jahen ausgezogen ist. Darf der Vermieter das Guthaben mit den Alten Schulden verechnen? Es ist ja nicht mal klar wie die Schulden zu stande gekommen sein sollen.
Danke für eure Hilfe.

Hilfe bei dieser Frage gibt es beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht. Dort kann man auch die Forderung des Vermieters im Original vorlegen, was hier ja nicht möglich ist.

Huhu,

7 jahre ist es her? Da schreit auf Einrede der Verjährung http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html