Vereidigter Sachverständiger für Wertgutachten

Wenn ein Haus zwangsversteigert wird, wird vom Amtsgericht von einem „vereidigten“ Sachverständigen ein Verkehrgutachten erstellt um den Wert der Immobilie „neutral“ festzustellen.

Kann man auch ohne Amtgericht und ohne Zwangsversteigerung auf einen „vereidigten“ Sachverständigen zugreifen, damit man wirklich eine neutrale Wertangabe erhält?

Klar, damit verdienen die ihren Lebensunterhalt.
Wobei die Qualität eines vereidigten SV nicht immer höher ist als die eines freien Gutachters.

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Kann man auch ohne Amtgericht und ohne Zwangsversteigerung auf
einen „vereidigten“ Sachverständigen zugreifen, damit man
wirklich eine neutrale Wertangabe erhält?

Ich habe schon eine ganze Reihe von solchen Gutachten für Zwangsversteigerungen gelesen. Ich kann Dir sagen, in vielen Fällen konnte ich die Bewertung des vereidigten Sachverständigen nicht nachvollziehen. Da wurden Verkehrswerte angegeben, die ich auf dem freien Markt niemals bezahlt hätte.

Wenn Du eine Bewertung für eine Immobilie brauchst, sollte sich die Auswahl des Fachmannes nach Deinem Interesse richten. Geht es Dir eher um den Preis oder eher um den Zustand des Objektes ?

Mir geht es in erster Linie darum einen hohen Preis zu erzielen. Aber da ich eine Hälfte des Hauses an den Besitzer der anderen Hälfte verkaufen will, kommen wir nur zu einem realistischen Wert wenn wir ein Gutachten haben.
Meine eigentliche Frage galt aber wo liegt der Unterschied zwischen „vereidigten“ und nur Sachverständigen?

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Das beide damit ihr Geld verdienen ist schon klar! Aber kann es sein das ein vereidigter Sachverständiger nur für das Amtsgericht von dem es vereidigt wurde, Aufträge entgegen nimmt und somit für den Privatmann ohne Zwangsversteigerung bzw. ohne Teilnahme des Gerichtes kein Wertgutachten als „vereidigter“ abgeben kann?

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Was ist ein vereidigter Sachverständiger
Hallo,

Deine Frage stellt eigentliche eine grundsätzliche Frage. Was ist ein vereidigter Sachverständiger / welche Qualitäten hat er ?

Beauftragt man einen Sachverständigen ist dies formal gesehen ein Werkvertrag, dass heisst der Sachverständige muss ein Werk {Gutachten] abliefern.

Nicht so bei einem vereidigten Sachverständigen. Wenn diese von Gericht [!] beauftragt werden, ist dies kein Werkvertrag, sondern ein Dienstvertrag. Also kann der Sachverständige sich erst einmal viel Zeit lassen und wenn er dann kiloweise Papier produziert hat, dann bekommt er sein Geld egal wie gut oder wie schlecht sein Gutachten war und ist. Bitte aber nur als Gutachter für Gericht uns von Gericht beauftragt!

Privatrechtlich ist ein Gutachaten eines vereidigten Sachverständigen als Privatgutachten genauso gut oder schlecht viel Wert wie ein Gutachten eines freien Gutachters.

Bitte, vereidigte Sachverständige werden bei Streitigkeiten vor Gericht gebraucht, sind aber keine Übermenschen, eine eierlegende Wollmilchsau usw. sondern ganz normale Ingenieure, Wissenschaftler etc. wie andere auch.

Christian

Ein vereidigter Sachverständiger beginnt seine Karriere als freier Gutachter. Je nach Bundesland gibt es verschiedene Regelungen, die festlegen, wer als vereidigter Gutachter aufgenommen wird.
Dazu ist es notwendig, eine bestimmte Dauer gutachterlicher Tätigkeit nachzuweisen. Weiterhin müssen bestimmte Gutachten vorgelegt werden.
Wer in seinem ganzen Leben nur Einfamilienhäuser bewertet hat, wird ganz sicher nicht auf rechtem Wege vereidigter Sachverständiger. Da müssen Mietwertgutachten, Gutachten über Erbbaurechte und andere Beispiele belegt werden.
Man kann sich also sehr sicher sein, dass ein vereidigter Sachverständiger schon einige Jahre im Job ist und dementsprechend Routine vorweisen kann.
Wobei Routine oftmals gar nicht sooo gut ist.
Wie Nordlicht schon geschrieben hat, kann es gut passieren, dass ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen unangemessen hoch ist oder, schon mehrmals gesehen, fehlerhaft berechnet wurde.

Meine eigentliche Frage galt aber wo liegt der Unterschied
zwischen „vereidigten“ und nur Sachverständigen?

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Hi,

selbstverständlich kann jeder eine vereidigten Sachverständigen beauftragen!
Gutachter oder Sachverständiger darf sich glaube ich jeder nennen, die Bezeichnungen sind nicht geschützt. Aber es gibt den öffentlich bestellten bzw. vereidigten Sachverständigen, auf den dann tatsächlich Gerichte und Ämter aber auch Firmen und Privatpersonen zurück greifen.
Der Verkehrswert der dabei herauskommt wird nach strengen Regeln ermittel und liegt fast immer weit entfernt vom erzielbaren Marktpreis. Da kann man sich natürlich drüber streiten, aber ein Gebäude ist immer nur soviel wert wie ein Käufer bereit ist zu zahlen.

Meiner Meinung nach wäre es am besten, mehrere Quellen hinzu zu ziehen. Eine Bank, die das Objekt finanziert. Verkaufsanzeigen in Immobilienbörsen für Immobilien in der Nähe eignen sich auch sehr gut, wenn man einfach mal die Quadratmeterpreise vergleicht und ein „Preisgefühl“ entwickelt. Und wegen mir auch der Sachverständige. Wobei ein Sachverständigengutachten selbstverständlich nie schadet, um eventuell vorhandene Mängel, die für den Laien nicht erkennbar sind fest zu stellen.

Grüße
H.

Hallo erstmal,

über den Sinn und Unsinn, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als Gutachter zu beauftragen, und über die Qualität der Gutachten wird gerne gestritten. Fakt ist aber, dass angesichts der Tatsache, dass nur die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gezwungen sind, einer offiziellen Stelle gegenüber ihre Eignung nachzuweisen, man nur bei diesen ein objektives Kriterium zur Hand hat, an dem man sich als unerfahrener Laie orientieren kann.

Natürlich kann auch ein öffentlich besteller und vereidigter Sachverständiger Mist erzählen, aber die Gefahr ist hierbei auf jeden Fall geringer, als wenn man an jemanden gerät, der noch nie gegenüber irgendjemand seine Qualifikation nachweisen musste, und sich einfach das Schild an die Tür geklebt hat. Das ist mit Gutachtern nicht anders als mit allen anderen geregelten Berufen auch. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand mit nachgewiesener Qualifikation einen guten Job macht, ist einfach höher, als wenn man sich „auf freien Feld“ bewegt.

Besser ist es aber noch, wenn man sich persönliche Empfehlungen von Leuten aus der Branche geben lassen kann. D.h. da ich viel mit entsprechenden Dingen zu tun habe, kenne ich in meinem Beritt inzwischen einige Gutachter, und weiß, wer etwas taugt und wer nicht. Als ich mal mit der Nachlassabwicklung angefangen habe, habe ich mich bei Notaren, Bauunternehmern, Komunen, … erkundigt, wer dort jeweils vor Ort einen guten Ruf hat, und bin nicht enttäuscht worden.

Was man aber nie übersehen sollte: Der Immobilienmarkt ist lange nicht so homogen wie der Markt für Milchin Tüten. D.h. das nach rein objektiven, wertbildenden Maßstäben und nach bestem Wissen und Gewissen gemachte Gutachten, ist keine Garantie dafür, dass sich kurzfristig auch genau der Interessent für das Objekt findet, der bereit ist, diesen Preis zu zahlen. Kommt jemand, der dringend ein Objekt braucht, und genau bei diesem Objekt ein oder zwei für ihn ganz wichtige Kriterien erfüllt sieht, ist das Gutachten nicht deshalb besser, weil man dann genau den dort angegebenen Preis erzielt. Kommt derjenige nicht, und man verkauft angesichts der laufenden Kosten dann nach einem Jahr an den ersten, der sich überhaupt mit dem Haus anfreunden könnte, wenn es denn entsprechend billig weggeht, dann ist das Gutachten deshalb noch lange nicht falsch gewesen.

Gruß vom Wiz

Der Verkehrswert der dabei herauskommt wird nach strengen
Regeln ermittel und liegt fast immer weit entfernt vom
erzielbaren Marktpreis. Da kann man sich natürlich drüber
streiten, aber ein Gebäude ist immer nur soviel wert wie ein
Käufer bereit ist zu zahlen.

Das stimmt so nicht ganz. Das BauGB sagt aus:
„Der Verkehrswert eines Grundstückes wird durch den Preis bestimmt, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Grundstücksmarkt im Falle einer Veräußerung am Bewertungsstichtag zu erzielen wäre.“

Es gibt dummerweise auch Gutachten, die weit unter dem letztendlich erzielten Verkehrswert lagen. Manchmal nur deshalb, weil der Käufer die Kastanie auf dem Hof nicht als Wertminderung (fehlender Platz für Parkplätze, vollgekleckerte Autos, Schatten auf dem Hof usw.), sondern als Wertsteigerung (keine pralle Sonne mehr, Grün vorm Fenster, Vogelgezwitscher usw.) angesehen hat.
Wenn man so etwas ausklammern wollte, müsste der Gutachter eine Befragung unter allen in Frage kommenden berechtigten möglichen Kaufinteressenten anstellen, um hier eine klare Meinung zu bekommen.
Manchmal liegt ein niedrigerer Verkaufspreis einfach nur an der schlechten Vermarktung.

Meiner Meinung nach wäre es am besten, mehrere Quellen hinzu
zu ziehen. Eine Bank, die das Objekt finanziert.
Verkaufsanzeigen in Immobilienbörsen für Immobilien in der
Nähe eignen sich auch sehr gut, wenn man einfach mal die
Quadratmeterpreise vergleicht und ein „Preisgefühl“
entwickelt. Und wegen mir auch der Sachverständige. Wobei ein
Sachverständigengutachten selbstverständlich nie schadet, um
eventuell vorhandene Mängel, die für den Laien nicht erkennbar
sind fest zu stellen.

Natürlich kann man das machen, allerdings macht ein ordentlich arbeitender Gutachter dies auch schon. Makler, der örtliche Gutachterausschuss und Mietspiegel geben einiges an Auskünften ab, die für die Wertermittlung wichtige Grundlagen bieten.

Grüße
H.

Hallo,

kann mir denn jemand sagen, wo ich so einen guten vereidigten Sachverständigen her bekomme. Geht man da zum Amtsgericht oder gibt es im Internet irgendwelche Quellen?

Danke schon mal für Eure Unterstützung!

Gruß von Barbara

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Telefonbuch - Gutachterausschuss/Katasteramt - dort einen geben lassen.

Hallo,

kann mir denn jemand sagen, wo ich so einen guten vereidigten
Sachverständigen her bekomme. Geht man da zum Amtsgericht oder
gibt es im Internet irgendwelche Quellen?

Danke schon mal für Eure Unterstützung!

Gruß von Barbara