Vereidigung von Beschäftigten in Bayern

Hallo zusammen,
jetzt hab ich mal eine typisch bayerische Frage: (Bayern hat ja immer Sonderregeln)
Im Art 187 Bayer. Verfassung steht folgendes:
„Alle Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst sind auf diese Verfassung zu vereidigen.“
Jetzt gibt es ja keine „Angestellten“ mehr im öffentlichen Dienst sondern nur noch Beschäftigte. Somit stellt sich folgende Frage:

Stellt der Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst z.B. eine Kommune einen „Arbeiter“ ein, also im jetzigen Sinne einen „Beschäftigten“, ob dieser auch vereidigt werden muß.

hallo,

gute Frage!

Mein Bauchgefühl würde sagen ja, ausserdem lieber einmal zuviel als einmal zuwenig vereidigt.
Es tut dem „Arbeiter“ ja nicht weh…
Ausserdem kann ich mich noch erinnern, dass ich als Arbeiterin (Studentenjob) bei der Post damals (war noch nicht privatisiert)auf das Grundgesetz vereidigt wurde und später als bay. Beamter auf die Verfassung.

Ausserdem kann man auch in der Personalverwaltung vom Landratsamt oder an der Regierung fragen.

grüsse
dragonkidd

Also, ich hab mich mal erkundigt: Die Vereidigung muß auch bei s.g. Arbeitern vollzogen werden. Beschäftigte sind halt mal Beschäftigte.

Gruß
Lumpi

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