Verein

Liebe/-r Experte/-in,

Wir haben neulich unseren Hundesportverein gegründet. Gestern kam das Anschreiben vom Amtsgericht in dem steht, dass wir mit Wirkung vom 17.07.2009 (Datum Gründungsversammlung)eingetragen sind.

Mitgliedsbeiträge sind bei uns auch zu entrichten. Zahlweisen jährlich oder halbjährlich.

Jetzt zu meiner Frage. Kann ich sagen, wir nehmen dieses Jahr noch keine Mitgliedsbeiträge und alle zahlen voll ab 01.01.2010 oder muss ich ab der Gründungsversammlung (also den halbjählichen Beitrag) von jedem noch in diesem Jahr einnehmen ???

Ich freu mich auf Ihre Antworten!!!

Vereinsbeitrag nach Neugründung/Eintrag

Hallo liebe Fragestellerin,

wieso fehlt es denn hier noch an Antworten?

Die Satzung verpflichtet den Verein, die festgelegten Beiträge seiner Mitglieder einzusammeln und die Mitglieder haben sich zur Zahlung des Beitrags verpflichtet: Wo liegt das Problem? Den Jahresbeitrag kann man ganz einfach quoteln, also durch 12 Monate teilen, schon kann der genau monatliche Beitrag ab dem Monat der Gründung/Eintragung festlegen.

Also sollten ab sofort auf allen Vereins- Versammlungen und -Veranstaltungen die noch offenen Beiträge in bar eingesammelt oder als Überweisung erbeten werden.

Sollte noch kein Vereinskonto eröffnet worden sein, so empfehle ich allein schon wegen der fairen Konditionen und der guten Informationen bereits im Vorfeld die GLS- Bank:

http://www.gls.de/unsere-angebote/girokonto/geschaef…

Ansonsten sind ja die „zweite Säule“ der Vereinseinnahmen die Spenden: Also schon an den eigenen Hunde- Vereinsweihnachtsmarkt gedacht und den auch schon im Internet beworben und angekündigt?

Ist Ihre Frage damit beantwortet worden?

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.