Liebe/-r Experte/-in,
wir möchten einen seit Jahren bestehenden Verein
umbenennen. (Bisher hat im Verein nicht viel stattgefunden
- jetzt Neuanfang)
Welche Schritte muß ich bei einer Namensänderung konkret
vollziehen?
Danke im vorraus
LG Anke Betke
Liebe/-r Experte/-in,
wir möchten einen seit Jahren bestehenden Verein
umbenennen. (Bisher hat im Verein nicht viel stattgefunden
Welche Schritte muß ich bei einer Namensänderung konkret
vollziehen?
Danke im vorraus
LG Anke Betke
Liebe Anke,
Punkt 1: Schau mal in die Satzung. Dort steht unter § 1 eigentlich immer der Name des Vereins.
Wenn das so ist folgt
Punkt 2: Schriftliche Einladung zur Mitgliederversammlung (MV).
Punkt 2.1. Hinweis in der Einladung auf die notwendige Satzungsänderung. Am Besten den alten Paragrafen und den Vorschlag für neuen Paragrafen erwähnen.
Dann sind die Mitglieder vorbereitet.
Punkt 3: Auf der MV eine Anwesenheitsliste herumgehenlassen.
Punkt 3.1.: den neuen Namen zur Abstimmung bringen.
Wenn der Vorschlag angenommen wird:
Punkt 4: Im Sitzungsprotokoll das Ergebnis mit der Anzahl der Stimmen für und gegen den Vorschlag verzeichnen.
Das Protokoll vom 1. Vorsitzenden und dem Protokollführer unterschreiben lassen.
Punkt 4: Mit Einladung, Anwesenheitsliste und Protokoll einen Anwalt mit der Satzungsänderung beim zuständigen Amtsgericht beauftragen.
Punkt 5: Warten auf die Bestätigung durch das Amtsgericht. (Das Gericht sendet dann einen Auszug aus dem Vereinsregister)
Punkt 6: Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen.
Nachbemerkung:
Das gilt natürlich nur wenn einzig der Name des Vereins geändert werden soll. Wenn mit der Namensänderung auch eine Änderung des Zwecks des Vereins einhergeht sollte vor Punkt 1 ein Anwalt konsultiert werden. Extrembeispiel: Der Rock Cyclus Bremerhaven wird umbenannt in Blumenzüchter Unterweser.
Der Rock Cyclus Bremerhaven e. V. kümmert sich um die Belange der Rockmusiker in Bremerhaven. Der Name Blumenzüchter Unterweser wäre da irreführend.
Ich hoffe, dir damit weitergeholfen zu haben.
Liebe Grüße,
Jürgen Thomas
Moin moin,
man lädt zu einer Versammlung ein und hat unter anderem die Namensänderung als TOP.
Neuer Name schon nennen, damit die Mitglieder sich vorbereiten könnten.
Einladung plus Protokoll und handschriftliche Teilnehmerliste mit zum Notar und der beglaubigt diese Änderung(en) und läßt die Änderung im Vereinsregister ändern. Dies alles aber nur wenn der Verein ein eingetragener Verein ist (e.V.), Wenn nicht, dann ist alles ohne Notar und Vereinsregister trotzdem nötig.
Thorsten Böner
Hallo.
Ich hatte unter Interessensgebiete „Pressearbeit (Verein) betreiben“ angegeben. Zum Thema Deiner Frage habe ich keine Ahnung.
Grüße,
Torsten Wieland
Liebe Anke!
Muss dir leider mitteilen das ich dir nicht weiter helfen kann!
Alles Gute für dich, ein paar hilfreiche Antworten von anderen Usern und Gottes Segen,
lg,
Ruth
Tut mir leid, keine Ahnung.
Evtl. mal beim Stadtsportbund nachfragen, die könnten so etwas wissen.
Hallo liebe Anke Betke,
ich bin leider nich eher zum Antworten gekommen, da ich im Urlaub bin,
also: Der Name ist in der Satzung festgeschrieben, wie diese zu ändern ist, sollte genau dort drin stehen, meißt kommt es dann auf die korrekte Einladung, ausreichende Stimmen zur Beschlussfassung an. Aber dort lest geanu nach. Dann über Notar zum Vereinsregister, das ist bei uns im Amtsgericht. Das ganze ist genau so aufwenig, wie jede Satzungsänderung. Am besten ihr schaut euch diese auch gleich noch mal genau an, denn wenn schon geändert wird dann alles gleich richtig. Gültig ist das ganze eigentlich schon mit der Beschlussfassung, außenwirksam aber erst nach Eintragung im Vereinsregister.
Viel Glück
Gruß Petra
Vereinsnamen ändern
Hallo Anke,
leider hast Du Dich nach Deiner Fragestellung nicht mehr hier im Bol gemeldet: Konntest Du schon die Namensändeerung erfolgreich umsetzen?
Wenn nein, dann möchte ich hier noch kurz Tipps geben, die aus meiner Sicht wichtig sind, aber noch niemand in seinen Antworten erwähnte …
Zuerst die massgebliche Vorschrift zum Vereinsnamen für eingetragene Vereine: