Hallo,
(fiktives Beispiel)
ein Verein wurde Mitte des Jahres (bspw. 2010) gegründet und Anfang des vierten Quartals letztendlich vom Registergericht eingetragen. Laut Satzung ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr. Die Wahlperiode des vertretungsberechtigten Vorstands ist auf 2 Jahre beschränkt.
Wann findet die ersten Neuwahlen statt? Da ja 2010 kein komplettes Geschäftsjahr ist, weiß ich nicht, wie dies gewertet wird, und ob dann eben die Neuwahlen Anfang 2012 oder 2013 sein müssen. Wären Sie Anfang 2012, dann wäre der vertretungsberechtigte Vorstand 1,5 Jahre im Amt, wären sie Anfang 2013, dann wäre der Vorstand 2,5 Jahre im Amt. Wie geht man also mit diesen „halben“ Jahr um - rundet man es auf oder ab?
Das Finanzamt rundet es jedenfalls ab, da sich diese zum ersten mal nach 1,5 Jahren melden. (Da bin ich mir allerdings sicher!)
Vielleicht kann mir hierzu jemand weiterhelfen (evtl mit Vermerk auf den zutreffenden Gesetztestext - ich finde nichts!)
Viele Grüße,
Florian
Das stimmt so eigentlich nicht.
Der Verein ist eine Körperschaft, und insofern muss er eine Körperschaftsteuererklärung abgeben. Die Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer (§ 7 Abs. 3 Satz 1 KStG), und das Jahr ist das Kalenderjahr (§ 7 Abs. 3 Satz 2 KStG). Insofern ist auch für das erste angefangene Jahr eine Steuererklärung einzureichen. Bei den Vereinen, die lediglich die Feststellung der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. AO beantragen, begnügt sich das Finanzamt häufig mit einer Abgabe alle drei Jahre für einen Dreijahreszeitraum, aber das muss nicht sein. Aber dazu muss natürlich am Anfang erst einmal die Gemeinnützigkeit festgestellt werden.
Allerdings gibt es wenig Finanzbeamte, gibt es den geradezu sprichwörtlichen Fleiß und Arbeitseifer dieser Finanzbeamten, insbesondere derjenigen Finanzbeamten, die in solchen Abteilungen eingesetzt werden, die für das Steueraufkommen keine besonders große Bedeutung haben und auf der anderen Seite gibt es haufenweise kleiner Vereine.
Gerade die kleinen Vereine werden oft von Rentnern und Hausfrauen geführt und verwaltet, dementsprechend gering ist oft die Fähigkeit ausgeprägt, den Erklärungspflichten angemessen nachzukommen.
Da drückt so mancher Finanzbeamte manchmal alle Hühneraugen zu, Devise Ach, ist doch eh Wurscht!.
Und in welchen Jahr sind nun die Neuwahlen durchzuführen?