Verein 2

Hallo,

Geplant ist die Gründung eines Vereins das gemeinnützigen Charakter haben soll. Ziel des Vereins soll die Förderung der HipHop-Kultur im künstlerischen Gesangsbereich sein, wobei das durch den Verkauf von Mixtapes geschieht. Die Vereinsmitglieder hätten einen Mitgliedsbeitrag von 10 EUR im Jahr zu entrichten. Der Verein würde wie ein Label fungieren. Die Vereinsmitglieder wären in allen Entscheidungsprozessen beteiligt und müssen sich auch daran beteiligen…Problem ist nur die Zielgruppe wären Jugendliche und viele von denen sind halt nun mal" heute so morgen so" Entscheidende Frage ist jetzt:"Kann man nachdem man merkt das es eigentlich nur ein kleiner Kern ist der sich engagiert den Verein in eine gGmbh umwandeln? Wenn ja wie…(bin auch über Tipps und Halbwissen glücklich da ich eine tiefe Ahnungslosigkeit in mir trage was diese Thema angeht lol)

Danke

Hi,

für einen Verein braucht man eh nur 3 Leute, ob die Mitgliedszahl konstant oder schwankend spielt keine Rolle.

Zur Gründung einer gGmbH siehe unter http://www.GIB-nrw.de

wobei ich mal denke, daß ihr mit der Einlage von 25000 euro wohl mehr Probleme habt, genauso wie mit den Folgekosten, als wenn ihr das über den Klein-Verein weiterlaufen lasst.

gruss

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Moin,

für einen Verein braucht man eh nur 3 Leute, ob die
Mitgliedszahl konstant oder schwankend spielt keine Rolle.

für einen Verein brauchst Du 7 Personen.

wobei ich mal denke, daß ihr mit der Einlage von 25000 euro
wohl mehr Probleme habt, genauso wie mit den Folgekosten, als
wenn ihr das über den Klein-Verein weiterlaufen lasst.

Dem stimme ich voll zu, zumal man innerhalb eines Vereins auch einen wirtschaftlichen Betrieb gründen kann. Die großen Fußballvereine machen das z.B. so.

Da ist es dann eher wichtig, mittels Satzung und Geschäftsordnung dem Vorstand einen ausreichenden Entscheidungsspielraum zu geben, so dass nicht wegen jeder PC-Anschaffung eine Mitgliederversammlung erfolgen muss.

Gruß
Oskar van der Kaalstraat

Hi,

geignet wäre auch eine Genossenschaft (von wg. schwankende Mitgliederzahl; Engagement und so).

Es stellt sich dann auch nicht zwingend die Frage nach der Umwandlung in eine gGmbH ( und wer wäre bei der den der „gemeinnützige“ Gesellschafter?).

MfG

StefanR

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Also das mit den 25000 EUR wär eigentlich kein problem…aber heißt das wenn der Vorstand mittels Satzung eine ausreichenden Entscheidungsspielraum hat, das er selber einen wirtschaftlichen Betrieb der sich dem Verein untergliedert gründen darf oder hab ich da was falsch verstanden???

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Hi,
zum Schlaumachen ein Download:
http://www.mf.niedersachsen.de/functions/downloadObj…

Gruss, Petersen

Hi Judge,

Also das mit den 25000 EUR wär eigentlich kein problem…aber
heißt das wenn der Vorstand mittels Satzung eine ausreichenden
Entscheidungsspielraum hat, das er selber einen
wirtschaftlichen Betrieb der sich dem Verein untergliedert
gründen darf oder hab ich da was falsch verstanden???

Ich weiß leider nicht, wie das genau läuft, bin schon etwas aus dem Vereinskram raus. Der Einrichtung eines wirtschaftlichen Betriebs muss aber mit Sicherheit die MV zustimmen (muss wahrscheinlich auch in die Satzung).

Der Einfachheit halber: http://www.google.de/search?q=verein+wirtschaftliche…
Das erte Suchergebnis ist interessant, das zweite ebenfalls, wenn auch etwas schwerere Kost. Die diskutieren aber auch einen Verein mit Tochter-GmbH. Wäre auch eine Möglichkeit.

Generell kann man sagen, mit einer GmbH (oder auch einer Genossenschaft) handelst Du Dir mehr Verwaltungsaufwand ein und haftest weniger. Kurz gefasst: Je größer, desto GmbH :smile:

Gruß
Oskar van der Kaalstraat