nun mal vor mit denen, die sich sowohl in Vereinsrecht als auch mit dem TMG auskennen
Vorgeschichte:
Nehmen wir mal an, es gäbe ein Forum für Kleingärtner, das bisher von einem privaten Betreiber geführt wird. Der Betreiber überlegt sich nun, da es ab und zu rechtlich bedenkliche Situationen gibt, sein persönliches Betreiberrisiko zu mindern und die Last auf mehreren Schultern zu verteilen.
Als mögliche Lösung diskutiert er mit Freunden, die auch User im Forum sind, daß man einen Verein (e.V.) gründen könnte, der als Betreiber auftritt. Zweck des Vereins wäre es, eine Plattform für den Austausch unter Kleingärtnern zu schaffen (Sämereien, Anzucht, Fragen zu Kleingartenanlagen, gemeinsame Grillabende, pipapo). Es gebe in dem Forum auch eine Unterrubrik „private Verkäufe“, in der die User Sämereien, Gartengeräte etc. untereinander handeln können.
Das Forum selber habe keinerlei kommerzielle Interessen und trage sich rein aus den Mitgliedsbeiträgen der Vereinsmitglieder um die Serverkosten etc. abzudecken. Überschüsse der Beiträge werden z.B. für Gartenfeste verwendet, die aus dem Forum heraus organisiert werden.
Der Verein solle möglichst wenige Mitglieder haben. Die User des Forums müssen nicht Mitglied im Verein sein, sie würden nur von der bereitgestellten Plattform profitieren. Die Mitglieder des Vereins wären auch als (ehrenamtliche) Moderatoren im Forum tätig.
So, und nun zu den Fragen:
Ist ein Verein (e.V.) als Betreiber eines Forums im Sinne des TMG möglich?
Ist ein Verein als Betreiber automatisch als „professioneller Anbieter“ zu verstehen, der dann auch rechtlich anderen Regeln, z.B. in Sachen Betreiberhaftung unterliegt? (Dies als Gegensatz zu einer Einzelperson als Betreiber.)
Würde für einen solchen Verein als Betreiber z.B. gelten, daß er erst ab Kenntnis für fremde, rechtswidrige Einträge haftet? Oder müßte man ihm Überwachungs- und Überprüfungspflichten zuschreiben?
Für erleuchtende Antworten wäre ich sehr dankbar. Auch hilfreiche Links sind sehr willkommen.
nun mal vor mit denen, die sich sowohl in Vereinsrecht als
auch mit dem TMG auskennen
Ein bisschen TMG aber keine Ahnung vom Verein.
Ist ein Verein (e.V.) als Betreiber eines Forums im Sinne
des TMG möglich?
Im Sinne des TMG muss immer mindestens eine natürliche Person angegeben werden. Man kann also nicht den Verein als Verantwortlichen aufführen und die Vereinsleiter (oder wie die dann heißen) weisen bei Problemen dann jegliche Verantwortung von sich.
Wie bei Firmen alle Geschäftsführer aufgelistet werden müssen, müssen hier auch die gesamten Vereinsvorstände aufgelistet werden.
Ist ein Verein als Betreiber automatisch als
„professioneller Anbieter“ zu verstehen,
Was soll denn ein „professioneller Anbieter“ sein? Die Haftung für Privatleute ist doch genauso wie bei Firmen. Wenn man z.B. Links auf Seiten mit illegalen Inhalten setzt oder Grafiken fremder Rechteinhaber benutzt, muss man dafür geradestehen. Ob das die Vereinsvorstände sind oder eine Einzelperson sollte doch egal sein.
Würde für einen solchen Verein als Betreiber z.B. gelten,
daß er erst ab Kenntnis für fremde, rechtswidrige Einträge
haftet?
Woher hast Du das? Wenn Du was falsch machst, musst Du dafür gerade stehen. Wenn Du fremde Grafiken verwendest, hast Du im Moment des Einstellens gegen das Urheberrecht verstoßen, nicht erst, wenn Dich ein Nutzer per Mail darauf hinweist.
Denkst Du dabei an das „Wenn ich gegen irgendjemandes Urheberrecht verstoßen habe, dann bitte ich um Mitteilung und ich entferne das Bild“? Dann ist es schon zu spät.
Oder müßte man ihm Überwachungs- und
Überprüfungspflichten zuschreiben?
Auch der Einzelperson. Es gab Auslegungen, die besagen, dass es einem Betreiber zuzumuten ist, seine Links regelmäßig alle zwei Wochen zu überprüfen. Was IMHO auch Sinn macht.
Für erleuchtende Antworten wäre ich sehr dankbar. Auch
hilfreiche Links sind sehr willkommen.
Habe keine Links parat, aber dazu findet man eigentlich ne Menge. Eben was diese Pflichten angeht oft auch Gegenteiliges
Vielleicht hilfts Dir ein bisschen für den Anfang.
Vielleicht sollte ich nochmal deutlich machen, daß der Verein nicht eine Homepage im klassischen Sinn betreiben will, auf der er selber Bilder, Links etc. einstellt. Sondern es geht um ein Forum, in dem Leute diskutieren, Infos einstellen (auch Links, z.B. zu Produkten, Händlern etc. oder eben Bilder) und sich quasi sowohl über ihr Hobby und auch persönlich austauschen.
Manchmal zoffen sich aber solche Kleingärtner auch, es könnte sein, daß der Radieschenzüchter den Gurkenzüchter nicht mag und einer von beiden eingeschnappt ist und den Betreiber des Forums auffordert, die Beleidigungen zu entfernen. Der Karottenbauer könnte nun auch ein etwas schräger Geselle sein, der Links zu illegalen Downloadseiten für Software zur Gartengestaltung in einem Beitrag postet.
Und da ist eben die Frage - ist der Betreiber des Forums (Privatperson oder Verein - in beiden Fällen nicht gewerblich/kommerziell ausgerichtet) verpflichtet ALLE Beiträge des Forums zu lesen? Oder muß er nur ab Kenntnis eines solchen Mißstandes aktiv werden?
aus einem anderen Forum ist mir der Fall bekanntgeworden, dass der Betreiber eines Forums z. B. für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten haftet, ab dem Zeitpunkt wo ihm diese bekannt werden. Das hat in diesem Fall ein Oberlandesgericht entschieden.
Moderiert z. B. ein Moderator den Namen einer geschmähten Person weg und lässt z. B. den Beruf Pfarrer in Kleinkleckersdorf stehen, sind die Persönlichkeitsrechte des Pfarrers verletzt. Kleinkleckersdorf hat ja schließlich nur einen Pfarrer, er ist also kenntlich. Da unvollständig moderiert wurde, aber durch die Moderation sichtbar wurde, dass der Betreiber (oder seine beauftragten Personen) Kenntnis von den Verletzungen hatte, haftet der Betreiber des Forums.
Ich bin „Chefadmin“ eines ziemlich großen Forums (mit ca. 3.000 Mitgliedern). Der Betreiber bin ich aber nicht. Wenn mir also ein Mod-Fehler des Forenteams „durch die Lappen geht“, hafte nicht ich, sondern der Betreiber des Forums, der mich als Admin eingesetzt hat.
Natürlich kann der Betreiber eines Forums auch ein Verein (eine GmbH, eine AG oder sonstiges) sein. Hier treten dann die üblichen Gesetze in Kraft. WEnn der Verein (die GmbH) als Betreiber im Impressum genannt ist, muss natürlich dort auch der Vereinsvorsitzende (GmbH-Geschäftsführer) genannt sein.
Es dürfte keine Probleme geben, wenn der Kleingärtnerverein einen zweiten Verein z. B. als Kleingärtnerforumsverein gründet, der dann das Forum betreibt.
Wenn beide Vereine getrennt gehalten werden haftet für übersehene Verletzungen der Forumsverein. Das Vermögen des Kleingärtnervereines ist dann vor Schadensersatzansprüchen geschützt.
auch dir danke für die Erläuterungen. Die Ausgangssituation sei ja so wie im Ausgangsposting angegeben. Es gebe bisher nur ein Forum (noch keinen Verein). Der zu gründende Verein solle als Vereinszweck quasi den Betrieb des Forums übernehmen.
Im Übrigen quälen die Kleingärtner eben die Fragen, ob ein solcher noch zu gründender Verein (e.V.), wenn dieser dann das Forum betriebe, anders gestellt wäre als eine Privatperson (im Hinblick auf Betreiberhaftung etc.).
So weit mir bekannt ist werden ja Unterscheidungen gemacht, ob der Betreiber rein privat ist oder ggf. gewerbliche Interessen verfolgt. Letzteres wäre nicht der Fall. Das Forum solle egal ob unter einer Privatperson als Betreiber oder unter einem Verein als Betreiber weiter als nicht-kommerzielle Seite weitergeführt werden. Siehe dazu auch das Ausgangsposting.