In einer GbR können sowohl natürliche als auch juristische Personen Gesellschafter sein.
Kann ein nicht-gemeinnütziger, eingetragener Verein zusammen mit mehreren natürlichen Personen als Gesellschafter eine GbR bilden um einen unternehmerischen Zweck (z.B. Landwirtschaft) zu verfolgen?
Kann ein nicht-gemeinnütziger, eingetragener Verein zusammen
mit mehreren natürlichen Personen als Gesellschafter eine GbR
bilden um einen unternehmerischen Zweck (z.B. Landwirtschaft)
zu verfolgen?
Ja, denn der eingetragene Verein ist eine juristische Person.