Wir (e.V.) planen im Sommer eine öffentliche Veranstaltung für ca 200-300 Besucher, von denen ein gerade kostendeckender Eintritt verlangt werden soll. Als Veranstalter soll der Verein auftreten. - Das sollte möglich sein, da der Verein ja eingetragen ist. Die Art der Veranstaltung entspricht dem Vereinszweck.
Was ist dabei zu beachten ? In welchem Umfang darf der Verein so Erträge erwirtschaften ? Die Kalkulation soll so ablaufen, dass auf keinen Fall Verluste entstehen, also in jedem Fall ein Gewinn entsteht. Wo liegt die Grenze ab der ein „wirtschaftlicher“ Verein vorliegt für den Steuern abgeführt werden müssten ?
In welchem Fall haften Mitglieder des Vereins falls ein Haftungsfall eintritt, zB weil auf der Veranstaltung Personen aufgrund eines nicht versicherten Risikos / Ereignis zu schaden kommen ?
Wenn Du als Verein eine Veranstaltung durchführen willst, darf auf keinen Fall eine Gewinnerwirtschaftung die Absicht sein, ansonsten verlierst Du die Gemeinnützigkeit. Gewinne die jedoch anfallen sollten dem ideellen Geschäftsbetrieb zugeordnet sein und als zweckgebundene Rücklagen in den Büchern auftauchen. Als Verein musst Du ja die Ein- und Ausgaben trennen in A) wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z.B. Thekenbetrieb und b) ideellen Geschäftsbetrieb (z.B. Wettkämpfe). Ob eine Veranstaltung dann als wirtschaftlich anzusehen ist kommt auf den Verein bzw. die Satzung an.
Die Steuergrenze im wirtschaftlichen G. lag früher bei 60.000 DM. Genau Auskunft kann Dir da Euer Finanzamt geben. Alle 3 Jahre wird durch das zuständige FA ja auch die Jahresrechnung geprüft.
Bzgl. der Haftungsfrage. Ein Verein muß entsprechend versichert sein. In unserem Fall sind solche Verantstaltungen über die Sporthilfe versichert. Mitglieder haften nicht.
Bzgl. der Haftungsfrage. Ein Verein muß entsprechend
versichert sein. In unserem Fall sind solche Verantstaltungen
über die Sporthilfe versichert. Mitglieder haften nicht.
Hallo,
es war nicht unbedingt von einem Sportverein die Rede, es soll da auch noch andere geben.
Zur Versicherung bei Sportvereinen: Die läuft nicht über die Sporthilfe sondern den zuständigen (Landes-)Sportbund. Voraussetzung ist, dass die Beiträge gezahlt werden und diese Veranstaltung auch durch den Vertrag abgesichert ist.
Es haben sich zum Jahresanfang einige Dinge geändert, daher am Besten beim LSB nachfragen.
Falls es sich nicht um einen Sportverein handelt und auch kein „großer Verband“ dahinter steht, empfiehlt es sich, bei einer der großen Versicherungen nach einer Veranstalterversicherung (Haftpflicht und Unfall) nachzufragen.