Der Vorstand unseres gemeinnützigen Vereins wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. Die Frist von 2 Jahren ist bereits Mitte 2015 abgelaufen. Bei einer fristgerechten Neuwahl fand sich kein neuer Vorsitzender, somit gab es keinen neuen Vorstand. Der nächste Wahlversuch war ungültig.
Wie lange bleibt der bis 2015 gewählte Vorstand noch im Amt, und hat er nach weiteren 2 Jahren (Standpunkt heute) immer noch die gleichen Aufgaben eines Vorstandes? Er wurde ja nicht neu/wieder gewählt. Ich kann mir nicht erklären das seit dem letzten Versuch einer Wahl des neuen Vorstandes einfach so weiter gearbeitet werden kann. Gibt es Fristen aller wie viel Monate/ Jahre ein neuer Versucher einer Wahl gestartet werden muß, bis ein kompletter Vorstand gewählt ist.
Danke an alle Leser
Wäre es abwegig, den Verein aufzulösen, wenn sich seit fast 2 Jahren kein Vorstand findet?
Eher nicht, der Verein ist ja ganz normal aktiv.
Aber wenn die Mitglieder angeblich aktiv sind, warum findet sich denn kein Vorstand?
Ich würde mich an das zuständige Amtsgericht wenden. Ich gehe davon aus, dass der Verein auch eingetragen ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__29.html
Es liegt daran, das keine neue Wahl angesetzt wird, bzw. immer verschoben wird. Das ist es auch was mich verwundert, es läuft einfach so weiter.
Danke für den Link.
Was steht denn in der Satzung zu „Einberufung einer Mitgliederversammlung“? Gibt es da sowas wie „wenn soundsoviel Prozent der Mitglieder es verlangen …“?
Gruß
Jörg Zabel
Wenn in der Satzung nichts steht, gelten die Regeln des BGB