Verein besser als Nebentätigkeit?

Hallo,
angenommen, man habe eine Nebentätigkeit im Sinne eines Sportunterrichts, die einmal die Woche Kurse veranstaltet. Also das Übliche wie im Verein, nur halt außerhalb, und auf eigene Verantwortung und Organisation. Von den Kursteilnehmern erhalte man dafür eine Kursgebühr. Diese Einnahmen muss man, natürlich abzgl. aller Ausgaben, als Nebeneinkünfte voll versteuern. Das ist völlig in Ordnung so.

Die Frage ist nun, ob es steuerlich gesehen nicht eine bessere Alternative gibt, z.B. durch die Gründung eines Vereins. Da man sich nicht mit anderen groß ärgern möchte, würde man den Verein evtl.nicht eintragen, sondern zusammen mit z.B. seiner Frau oder Schwester oder einem Bekannten gründen und den Vorstand des nicht eingetragenen Vereins bilden. Die Gemeinnützigkeit im Sinne einer lehrenden Tätigkeit wäre sogar gegeben.

Könnte der Verein nun den beiden aktiv tätigen Vorständen (andere Mitglieder wären ja zumindest erstmal auch gar nicht da) eine Übungsleiter- und Ehrenamtpauschale bezahlen? Selbst wenn, wird aber durch die Kursgebühren voraussichtlich noch ein deutlicher Überschuss erzielt. Damit wäre die Gemeinnützigkeit wohl dahin? Kann damit dann überhaupt eine Übungsleiterpauschale gezahlt werden?

Natürlich sollte mit den Einnahmen nach einer Vereinsgründung nicht schlechter gefahren werden als bisher mit der steuerlichen Behandlung als Nebeneinkünfte. Es ist sicherlich auch ok, wenn z.B. der Verein ein Vermögen ansammelt (wenn er das darf). Aber wie bekommt man das dann wieder heraus? Kann der Verein in seiner Satzung festlegen, dass er am Ende des Jahres den Überschuss an seine Vorstände ausschüttet? Diese wären dann wiederum als Nebeneinkünfte zu versteuern, aber zumindest abzgl. der Übungsleiterpauschalen.

Was geht, was geht nicht? Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Vielen Dank für Eure Meinungen hierzu!

Im Einkommensteuerrecht gibt es den sogenannten Übungsleiter-Freibetrag (§ 3 Nr.26 EStG = Einkommensteuergesetz).
Um einen Verein zu gründen, müssen sich nicht mehr als zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Das Finanzamt wird hier möglicherweise von einer GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) ausgehen, da die Erzielung von Einkünften der Mitglieder im Vordergrund steht.
Ein gemeinnütziger Verein könnte an Mitglieder für besondere Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung in angemessenem Rahmen zahlen. Der Verein selbst muss aber seine Einnahmen unmittelbar den satzungsmäßigen gemeinnützigen Zwecken zuführen.
EStG und BGB kann man nachlesen unter: www.gesetze-im-internet.de
Vom Bundesjustizministerium und vom Bundesfinanzministerium kann man über die Webseiten kostenlose Broschüren zur Vereinsgründung und Vereinsbesteuerung anfordern.
Gruß, R.

Hallo Herr Grassl,

besten Dank für die Ausführungen! Mir scheint fast, dass wenn kein geeigneter gemeinnütziger Zweck gefunden werden kann - diesen gab es ja in diesem Modell auch bisher nicht - eine GbR wohl besser wäre. Aber könnte diese einerseits dann eine Übungsleiterpauschale (steuerfrei für den Übungsleiter) oder Aufwandsentschädigungen etc. bezahlen und andererseits den Gewinn nach Steuern an dieselben Leute auszahlen?

Oder vermenge ich hier zwei Dinge miteinander, die gar nicht gehen? Rein gefühlsmäßig würde ich vermuten, dass das Finanzamt hier sowas wie eine „Schein-GbR“ unterstellen wird.

Vielen Dank!