Verein = Betrieb(-steil) i.S.v. § 613 a BGB?

Ich wünsche ein Guten Tag…

Kann ein eingetragener Verein einen Betrieb bzw. einen Betriebsteil im Sinne des § 613 a BGB darstellen?

Falls dies grds. möglich ist, würden mich die Voraussetzungen interessieren.

Wenn man eine Gesellschaft gründet, die die Aufgaben eines Vereins übernimmt und darüber hinaus z.B. das vereinseigene Gebäude nutzt, kann sich ja die Frage stellen, was mit den Angestellten (die für den Verein tätig waren) geschieht.

Wäre euch über auch noch so kleine Antwort äußerst dankbar.

mfg

Ich wünsche ein Guten Tag…

Auch so

Kann ein eingetragener Verein einen Betrieb bzw. einen
Betriebsteil im Sinne des § 613 a BGB darstellen?

Ja, wenn der Verein Arbeitnehmer beschäftigt.

Falls dies grds. möglich ist, würden mich die Voraussetzungen
interessieren.

Z. B. die Rechtsprechung des BAG zu §1 Abs. 1 BetrVG. So ist z.B. unstrittig, daß der von e. V. betriebene Rettungsdienst (DRK o.ä.) ein Betrieb ist, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden

Wenn man eine Gesellschaft gründet, die die Aufgaben eines
Vereins übernimmt und darüber hinaus z.B. das vereinseigene
Gebäude nutzt, kann sich ja die Frage stellen, was mit den
Angestellten (die für den Verein tätig waren) geschieht.

Betriebsübergang nach 613a BGB. Auch am Beispiel der Rettungsdienste mehrfach entsprechend juristisch gewürdigt.

Wäre euch über auch noch so kleine Antwort äußerst dankbar.

mfg

&Tschüß
Wolfgang

Vielen Dank für diese Antwort…

Da kann ich morgen bei meiner Recherche nochmals ansetzen.
Letztlich hängt es sicherlich vom Einzelfall ab und von der Tatsache, in welcher Form der Verein wirtschaftlich tätigwird und Arbeitgeber beschäftigt.

danke und liebe Grüße…