Verein eintragen/nicht eintragen?

Was bedeutet es, wenn ein Verein „eingetragen“ ist?

Welche rechtlichen(?), steuerlichen(?) Auswirkungen hat die Eintragung?

Wo wird der Verein eingetragen?

Wann ist ein Verein (nicht) gemeinnützig?

Sind die o.g. Fragen unterschiedlich zu beantworten, wenn verschiedene Vereinszwecke zu Grunde gelegt werden?

Schon mal vielen Dank für Eure Antworten, bin sehr gespannt.

Ich kann nicht weiterhelfen.

Hallo
Im Vereinsrecht kenne ich mich leider nicht aus.

Gruß Andreas

Hallo,

leider kann ich nicht einmal eine leihenhafte Antwort geben, da ich mich damit noch nie auseinandergesetzt habe.

MfG

Knarf

Hallo.

Was bedeutet es, wenn ein Verein „eingetragen“ ist?

Wenn ein Verein eingetragen ist, verfolgt er gemeinnützige Zwecke.

Welche rechtlichen(?), steuerlichen(?) Auswirkungen hat die
Eintragung?

Die Eintragung bzw. die Gemeinnützigkeit sorgt dafür, dass ein Verein steuerbegünstigt sein kann. Nur mit Eintragung ist es auch möglich Spenden entgegenzunehmen und Spendenbescheinigungen auszustellen. Für die Spenden gelten allerdings Besonderheiten hinsichtlich deren Verwendung.

Wo wird der Verein eingetragen?

Beim Vereinsregister (zu erfragen bei der Stadt/Gemeinde).

Wann ist ein Verein (nicht) gemeinnützig?

Ein Verein ist nicht gemeinnützig, wenn er
a) keine gemeinnützigen Zwecke verfolgt und/oder
b) zwar grds. gemeinnützige Zwecke verfolgt, die Mittel aber falsch/fehlerhaft verwendet

Sind die o.g. Fragen unterschiedlich zu beantworten, wenn
verschiedene Vereinszwecke zu Grunde gelegt werden?

Schon mal vielen Dank für Eure Antworten, bin sehr gespannt.

Dieser Bereich ist sehr speziell und es gibt insgesamt keine einheitlichen Antworten. Man muss hier immer den Einzelfall betrachten.
Insbesondere kommt es bei der Gemeinnützigkeit auf die Tätigkeit des Vereins und die Satzung des Vereins an.
Es ist anzuraten vor der Vereinsgründung den Satzungsentwurf einer Fachkraft (Rechtsanwalt, Steuerberater, aber auch dem Finanzamt) zur Vorabauskunft einzureichen um zu erfahren ob so überhaupt eine Eintragung erfolgen kann.
Es empfiehlt sich einen steuerlichen/rechtlichen Beistand heranzuziehen.
Die nachträgliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Grüße.

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo, alle deine Fragen werden hier beantwortet:

http://ooevp.at/service/vereinsgesetz

L.G.

Hallo York911,

Was bedeutet es, wenn ein Verein „eingetragen“ ist?

Er wird eine rechtsfaehige juristische Person.

Welche rechtlichen(?), steuerlichen(?) Auswirkungen hat die
Eintragung

Er handelt fortan als juristische Person. Steuerlich macht es keinen Unterschied. Bei Einnahmen bestehit Pflicht zur Steuererklärung, egal ob eingetragen oder nicht.

Wo wird der Verein eingetragen?

Im Vereinsregister vor Ort.

Wann ist ein Verein (nicht) gemeinnützig?

Immer wenn er (k)eine entsprechende Bestätigung vom Finanzamt hat.

Sind die o.g. Fragen unterschiedlich zu beantworten, wenn
verschiedene Vereinszwecke zu Grunde gelegt werden?

Nicht wirklich.

Schon mal vielen Dank für Eure Antworten, bin sehr gespannt.

Beim Deutschen Sportbund gibts auf der Homepage hervorragende Infos zum Verein.
Gruß, Daniela

Hallo yorck911,

hier mal ein paar Links zum Nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verein
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/e/eingetragene…

a) Eingetragen wird ein Verein im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts
b) E.V. = juristische Person; Nicht eingetragener Verein wird wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt. => Unterschiedliche Versteuerung, Buchführungspflicht, etc.
c) s. a)
d) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinn%C3%BCtzigkeit)
Ist eine Gemeinnützigkeit durch Fiskus bestätigt, entfallen Steuern ganz oder teilweise.
e) JA! Ein Verein hat nur EINEN Zweck. Nebentätigkeiten sind zwar meist unschädlich, wenn gering und üblicherweise zugehörig (z. B. Weihnachtsbasar im Kegelclub). Hier haben aber die Finanzbehörden kräftig mitzureden. Besser: Mehrere Vereine für verschiedene Zwecke.

Gruß
Harry

servus yorck911,
wenn ein verein eingetragen ist wird eine satzung für den verein erstellt, das ist dann so etwas wie die AGB´s bei den Geschäften. Als Verein hat man mehr pflichten als „Rechte“ (welche Rechte meinst Du? Der Verein ist steuerpflichtig (wenn feste oder andere aktivitäten durchgeführt werden die ein „einkommen“ erbringen… es kommt immer darauf an, was du mit dem verein „bezwecken“ möchtest oder auch nicht… ein steuersparmodell ist ein verein meist nicht, wobei es auch hier wieder darauf ankommt… für welchen zweck!!! gruß und glückauf bacco

Sorry - keine Ahnung.
Gruß

  1. wenn er nicht eingetragen ist, hat der Verein NULL Bedeutung! das ist wie eine Skatrunde zu dritt, die sich jede Woche trifft und eine Skatkasse führt um damit einmal im MOnat Bier trinken zu gehen!

  2. Rechtlich: Vereins-Pflichten (Satzung, Vorstand, Mitgliederversammlung, Protokollführung, etc.)
    Steuerrechtlich: u.U. Vorteile wie z.B. keine Steuern bei nur ideellem Bereich. keine Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer bei Vermögensverwaltung und Zweckbetrieben wie z.B. Sportveranstaltungen (aber hier evtl. USt)…und vieles vieles mehr…:wink:

  3. Vereinsregister der Amtsgerichte

  4. merkwürdige Frage: wenn er NICHT gemeinnützig ist.
    Man sollte hier den Begriff der Gemeinnützigkeit erklären: (Quelle: Wikipedia zum obigen Begriff)

"Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“

Gefördert werden unter anderem Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie der Sport."

Hallo yorck911,

Ihre Fragen füllen Bücher.
Zunächst geht es um Haftungsfragen, dann die ganze steuerliche Geschichte…

Schreiben Sie doch bitte mal was Sie vorhaben, dann kann man auch antworten.

Viele Grüße
Ralf

Hallo Ralf,

im Wesentlichen wurden meine Fragen bereits beantwortet. Kurzform:
Wenn wir den Verein eintragen lassen, haben wir einen Haufen Zirkus mit Behörden, evtl. einige Erklärungspflichten und vielleicht sogar noch das Finanzamt am Hals.

Die Wurzel der Frage war eingentlich, ob es Bedeutung für die Reputation eines Vereins hat, wenn er eingetragen ist. Wir sind ein paar alte Freunde, die einem gemeinsamen Hobby nachgehen und dachten, wenn wir uns als „e.V“ präsentieren, wäre das gut für die Aussenwirkung, z.B. bei der Gewinnung von neuen Mitgliedern.
So kam dann eine Frage zur anderen: Steuern, Gemeinnützigkeit, Haftung, …

Jeder steuerte sein Halbwissen bei und am Ende wurde daraus ein grosser Fragenkatalog.

Inzwischen sind wir uns einig, dass wir weiter ohne Eintrag bleiben und dafür unabhängig und weitest gehend ohne Verwaltungskram unseren Spass haben.

Was wir machen? Wir sind „Slotracer“. Früher war das mal die Carrera-Bahn. Heute erlebt dieses Spielzeug eine Renaissance bei älteren Herren (Ü40) und wir bauen unsere Bahnen selbst aus Holz. Da stellt sich, glaube ich, die Frage der Gemeinnützigkeit nicht :wink:

Vielen Dank
Y.

hallo,
ich weiß leider nur folgendes. um einen Verein zu gründen braucht man sieben Mitglieder. Eingetragen wird der verein im Vereinsregister. Eine Satzung ist notwendig. Gemeinnützig ist er, „Gutes“ tut. Auch ein Verein muss Steuern zahlen, jedoch gibt es Besonderheiten, die ich jedoch erst selbst nachlesen müsste.

Lg
maria

Hallo,

also solange der Verein nicht eingetragen ist, handeln alle Personen auf eigene Rechnung und zwar als Gesamtschuldner.
Das heißt, es stehen alle handelnden Personen für alles gerade, was bis zur Eintragung vorgeht!!!
Da kann einiges in die Hose gehen!!!

Soll der Verein gemeinnützig sein, sind gewisse Auflagen zu erfüllen. Diese findest Du auf der Seite des zuständigen Finanzamtes.
Dazu erfolgt auch immer wieder eine Prüfung, ob die wiederkehrenden Auflagen auch erfüllt worden sind!

Ist der Verein als gemeinnützig anerkannt sollte ein Rechtsanwalt den Verein bei dem zuständigen Amtsgericht eintragen lassen. Das kann man auch selber machen - am besten setzt man sich mit dem Rechtspfleger der AG in Verbindung.

Wichtig ist eine ordentliche Buchführung, denn die Gemeinnützigkeit ist kein Freifahrtsschein. diese kann jederzeit wieder aberkannt werden. Die steuerlichen Auswirkungen sind vielfältig. Am besten berät hier ein Steuerberater. Die wichtigsten Punkte sind nur die mögliche Entgegennahme von Spenden!

Ich hoffe damit schon mal geholfen zu haben.
Gruß Uwe

Hallo, Yorck,
Deine Fragen sind zu umfangreich und komplex, um sie in diesem Forum erschöpfend zu beantworten. Ich empfehle, einmal „Vereinsrecht“ zu googeln. Das mache ich als Kassier eines Männergesangvereins auch regelmäßig.

Was bedeutet es, wenn ein Verein „eingetragen“ ist?

Ein beim Registergericht „eingetragener Verein“ (e.V.) ist rechtlich eine eigene Person. Er kann Verträge schließen und auch selbständig verklagt werden. Bei einem nicht eingetragenen Verein ist einem Gläubiger gegenüber zunächst der persönlich verpflichtet, der den Vertrag, auch im Namen der übrigen Mitglieder, abgeschlossen hat und kann persönlich verklagt werden.
Nachlesen im Bürgerlichen Gesetzbuch -BGB-. Findest Du unter www.gesetze-im-internet.de

Welche rechtlichen(?), steuerlichen(?) Auswirkungen hat die :Eintragung?

Der eingetragene Verein unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen der Körperschaftsteuer -KSt-.
www.gesetze-im-internet.de

Wo wird der Verein eingetragen?

Beim Registergericht des zuständigen Amtsgerichts.

Wann ist ein Verein (nicht) gemeinnützig?

Die Antwort findest Du in der Abgabenordnung -AO-.
www.gesetze-im-internet.de

Sind die o.g. Fragen unterschiedlich zu beantworten, wenn verschiedene Vereinszwecke zu Grunde gelegt werden?

Ja.

Schon mal vielen Dank für Eure Antworten, bin sehr gespannt.