Hallo zusammen,
wir sind eine kleine Interessengemeinschaft und würden daraus gerne einen gemeinnützigen Verein machen. Eine entsprechende Satzung wurde schon aufgesetzt.
Wie ist das weitere vorgehen? Geht man mit den sieben (?) Gründungsmitgliedern zum Amtgericht und unterschreibt da irgendwas oder muss man vorher noch zu einem Notar?
Wie sieht das mit dem Namensrecht eines Vereins aus? Kann man jeden (beim jeweils zuständigen Amtsgericht noch nicht vergebenen) Namen nutzen - wenn es z.B. in München einen „Deutscher [Hobby] Verein“ gibt, können wir uns in Bonn dann auch unter „Deutscher [Hobby] Verein“ eintragen lassen?
Wie ist das weitere vorgehen? Geht man mit den sieben (?)
Gründungsmitgliedern zum Amtgericht und unterschreibt da
irgendwas oder muss man vorher noch zu einem Notar?
Gebt die Sache einem Notar - der muß das machen und das kostet auch nur ein paar Mark (glaub 35)
Wie sieht das mit dem Namensrecht eines Vereins aus? Kann man
jeden (beim jeweils zuständigen Amtsgericht noch nicht
vergebenen) Namen nutzen - wenn es z.B. in München einen
„Deutscher [Hobby] Verein“ gibt, können wir uns in Bonn dann
auch unter „Deutscher [Hobby] Verein“ eintragen lassen?
Soweit ich weiß geht das nicht, aber da gibt es auf jeden Fall noch das Problem, daß der Name in etwa auch der Bedeutung entsprechen muß, d. h. wenn ihr nicht Deutschladweit tätig seid „dürft“ ihr auch net „Deutscher“ im Vereinsnamen haben, da dies mißverständlich wäre!
Dies hängt allerdings auch sehr stark vom entsprechenden Sachbearbeiter ab…
Hallo zusammen,
wir sind eine kleine Interessengemeinschaft und würden daraus
gerne einen gemeinnützigen Verein machen. Eine entsprechende
Satzung wurde schon aufgesetzt.
Wie ist das weitere vorgehen? Geht man mit den sieben (?)
Gründungsmitgliedern zum Amtgericht und unterschreibt da
irgendwas oder muss man vorher noch zu einem Notar?
Hallo Tino,
zuerst einmal ist es erforderlich, dem zuständigen Fiannzamt die künftige Satzung vorzulegen und dort prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der gemeinnützigkeit gegeben sind. Es wird eine fachliche Beratung vom Finanzamt erteilt. Dann muss eine öffentliche Mitgliederversammlung erfolgen und über jeden einzelnen Satzungspunkt muss abgestimmt und Protokoll über das Abstimmergebnis geführt werden. Danach wird - wenn die Satzung beschlossen ist - entweder sofort oder in einer von dieser Satzungsversammlung zu bestimmenden kommissarischen Vorstandschaft - der Vorstand gewählt. Dieses Protokoll muss an einen Notar, der sodann die Eintragung beim zuständigen AG vornimmt. Der/die 1. und 2. Vorsitzende müssen das Protokoll unterschreiben und auch vor dem Notar nochmals Unterschrift leisten. Dann wird Antrag beim Fiannzamt auf eine entgültige Gemeinnützigkeit gestellt. Bei der satzung bitte beachten, dass neben dem Satzungszweck bei einer Auflösung des Vereins etwaige Vermögenswerte, die nicht für den satzungsmässigen Zweck verwendet sind, sozialien, karitativen oder anderen gemeinnützigen Zwecken zufliessen. Hier muss ausdrücklich eine Festlegung erfolgen.
Wie sieht das mit dem Namensrecht eines Vereins aus? Kann man
jeden (beim jeweils zuständigen Amtsgericht noch nicht
vergebenen) Namen nutzen - wenn es z.B. in München einen
„Deutscher [Hobby] Verein“ gibt, können wir uns in Bonn dann
auch unter „Deutscher [Hobby] Verein“ eintragen lassen?
Den namen müsst ihr schon selbst fetslegen, das AG gibt keine Vorlage. Zu beachten ist jedoch, dass der Name nicht mit dem Namen einer anderen Organisation oder eines anderen Vereines zu verwechseln ist. Warum nicht Deutscher Hobby Verein e.V. Bonn oder Deutscher Hobby Verein Bonn e.V.?
Habe selbst einen gemeinnützigen Verein zur Förderung einer Schwimmhalle, der nach Bau der Halle entsprechend dem erfüllten Zweck aufgelöst wurde, mit zwanzig Freunden gegründet und in drei Jahren knapp 400 TDM mit diversen Massnahmen gesammetl. Achtung bei Veranstaltungen wegen der Höhe der Einnahmen udn der Steuerpflicht, wenn die Einnahmehöhe eienr Veranstaltung überschritten wird.