Hallo,
duerfen Gruendungsmitglieder eines Vereins auch aus NICHT-EU-Mitgliedsstaaten
sein, wenn die Ziele des Vereins eine internationale Wirkung mit einschliessen?
Der Vorstand waere bei unserem Verein ein „Deutscher“, auch der Kassenwart wuerde
staendig in Deutschland leben, nur eben einige der Gruendungsmitglieder nur
zeitweise, da sie in Australien arbeiten.
Fuer ein paar Anhaltspunkte bezueglich der Rechtslage waeren wir sehr dankbar.