Hallo
Steht in der AO wieviel ein Verein von seinen Einahmen für nichtsatzungsgemäße Veranstaltungen ausgeben darf.
Oder gehört eine Mitgliederversammlung inkl. Weinachtsfeier und eine Meisterschaftsfeier (Fussballabteilung)zum Zweckbetrieb.
Der Verein hat immer ein Teil der Bewirtungskosten übernommen - wie hoch darf dieser prozentual an den Ausgaben für den Zweckbetrieb des Vereins sein ?
Gruß
Mike