Hallo zusammen,
mal angenommen, es gibt irgendeinen nicht gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Verein, in dessen Satzung allerdings das Anstreben der Gemeinnützigkeit niedergeschrieben ist und entsprechend folgende Sätze stehen (sind wohl allgemein so üblich):
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, durch unverhältnismäßige Kostenerstattung oder sonstige Vergütung begünstigt werden.
Der Zweck ist natürlich auch in der Satzung geregelt und sei beispielsweise die Förderung von irgendwas.
Darf dieser Verein nun beispielsweise ein Sommerfest oder Sportturnier austragen, bei dem erwartungsgemäß finanzielle Gewinne erzielt werden oder widerspricht dies der Satzung (das zu fördernde „irgendwas“ (Vereinszweck) hat nichts mit dem Sport oder dem Sommerfest zu tun)?
Wie sieht es mit den üblichen Mitgliederversammlungen aus, bei denen der Verein irgendwas (Essen, Getränke, …) finanziert? Ist dies Selbstzweck (gibt es so etwas?) oder würde dies der Satzung widersprechen?
Danke und Gruß