In der Satzung eines Vereins steht folgender Satz:
„Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand mit einer von der Mitgliederversammlung genehmigten Geschäftsordnung, in der insbesondere Vollmachten an Verwaltungsgruppen, wie die Bewilligung von Kreditlimits, die Herausgabe der Marktzeitung zu regeln sind.“
Dieser Satz steht dort seit 1996(!). Es gibt auch einen Vorstand, der immer wieder neu gewählt wurde, aber keine Geschäftsordnung (auch keine, die nicht von einer Mitgliederversammlung beschlossen worden ist).
Für mich als Laie bedeutet das, dass der Verein eigentlich gar keinen ordentlichen und rechtsgültigen Vorstand hat. Oder kann man sagen: wenn sich solange kein Mitglied darüber ernsthaft beschwert hat, kann dieser Satzungsverstoß akzeptiert werden.
Meine Frage also:
- Glaubt ihr, dass der Verein keinen ordnungsgemäßen Vorstand hat?
- Und wenn ja: welche Bedeutung hat dies, wenn ein Verein (der ja auch Rechtsgeschäfte wie Miete etc. eingeht, Mitgliedsbeiträge verwealtet etc.) seit nunmehr 14 Jahren keinen ordnungsgemäßen Vorstand hat?
Ciao
Ralf