mal angenommen Herr Mustermann ist Vorstand eines Vereins und kauft im Namen dessen ein Elektrogerät. Dieses entspricht nicht seinen Erwartungen und er will es unter Berufung auf sein 14-tägiges Rückgaberecht zurückgeben.
Der Verkäufer teilt im theoretischen Fall mit, dass das Rückgaberecht in diesem angenommenen Fall keine Geltung hätte da das Geschäft nicht durch Hr. Mustermann als natürliche Person sondern als Repräsentant des Vereines zustandegekommen sei.
Dieses entspricht
nicht seinen Erwartungen und er will es unter Berufung auf
sein 14-tägiges Rückgaberecht zurückgeben.
Es gibt kein Rückgaberecht (FAQ:1241), außer in wenigen Ausnahmefällen wie zum Beispiel Fernabsatzgeschäften (FAQ:1240).
Liegt hier etwas derartiges vor?
Gruß
loderunner (ianal)
Och weißt Du, ich hab echt keinen Bock alle möglichen Fallunterscheidungen zu besprechen, wenn der Fragesteller nicht mal in der Lage ist, eine gescheite Beschreibung zu liefern. Wenn Du meinst, kannst Du das ja selber machen. Die entsprechenden Paragraphen wirst Du ja sicher kennen.
Gruß
loderunner
Och weißt Du, ich hab echt keinen Bock alle möglichen
Fallunterscheidungen zu besprechen,
Dann nenn doch mal ein paar die auf einen Vorstand eines
Vereins zutreffen, müssen ja nicht alle sein.
Wie wäre es denn, wenn Du erstmal die von mir verlinkten faqs liest? Und wenn Du dann gefunden hast, woraus sich hier überhaupt irgendein Rückgaberecht ergeben könnte, prüfen wir, ob diese Möglichkeit für Vereinsvorstände gilt?
Gruß
loderunner
Und wenn Du dann gefunden hast, woraus sich hier
überhaupt irgendein Rückgaberecht ergeben könnte, prüfen wir,
ob diese Möglichkeit für Vereinsvorstände gilt?
Genau das war meine Frage, die du offensichtlich nicht beantworten
willst oder kannst.
Siehe mein erstes Post in diesem Thread.
Und was wäre wenn?
Hätte er dann ein Rückgaberecht?
Dieses entspricht
nicht seinen Erwartungen und er will es unter Berufung auf
sein 14-tägiges Rückgaberecht zurückgeben.
Es gibt kein Rückgaberecht (FAQ:1241), außer in wenigen
Ausnahmefällen wie zum Beispiel Fernabsatzgeschäften
(FAQ:1240).
Liegt hier etwas derartiges vor?
Ja, mal angenommen im Fall wurde der Kauf unter „Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen“.
Ja, mal angenommen im Fall wurde der Kauf unter „Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen“.
http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html spricht von einem Fernabsatzvertrag bei einem Geschäft „zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher“. Was ein Verbraucher ist, steht hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/13.html
Ein Verein (als der der Käufer hier gehandelt hat) ist aber keine natürliche Person, also ergibt sich hieraus auch kein Rückgaberecht.
Wenn vom Verkäufer weitergehende Rückgabe- oder Umtauschrechte eingeräumt werden (wie man z.B. bei Aldi, M-Markt etc.) muss man in die entsprechenden Vertragsbedingungen (AGB) hineinschauen, ob sie ebenfalls nur für Verbraucher gelten.