Verein Salvatorische Klausel

darf in einer Vereinssatzung eines gemeinnützigen Vereins die Salvatorische Klausel enthalten sein?

Hallo brillanne,
ich will gern versuchen, Dir aus meiner Sicht eine Antwort auf Deine Frage zu geben:

darf in einer Vereinssatzung eines gemeinnützigen Vereins die
Salvatorische Klausel enthalten sein?

Mir ist aus dem deutschen Vereinsrecht keine Bestimmung bekannt, welche die Anwendung der „Salvatorischen Klausel“ verbietet. Und was nicht verboten ist, kann man tun.
Es ergibt sich nur die Frage nach dem Sinn.
Meines Wissens geht es bei der Anwendung bzw. dem Einsatz der „SK“ in der Regel um die Verfolgung wirtschaftlicher Zielsetzungen zwischen Vertragsparteien und dies scheidet bei einem e.V. ohnehin aus.
Aber um als Satzungs-Verfasser ganz sicher zu gehen,
dass bei unvorhersehbarer Unwirksamkeit einer (oder mehrerer) Bestimmungen der Satzung die gesamte Satzung in Frage gestellt wird, könnte die „SK“ durchaus hilfreich sein, indem z.B. die Formulierung eingefügt wird: dass in einem solchen Falle die unwirksame Satzungs-Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die den Sinn und Zweck des Vereins und dem von ihm verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.

Ich hoffe, Dir mit meiner Antwort eine Hilfe gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Irajel

vielen Dank für die Beantwortung hat mir sehr geholfen
VG brillanne