Verein - Schadensersatz

Hallo zusammen,

mal folgender Fall angenommen.

Herr Mustermann sei Mitglied im örtlichen Gartenzwergeclub. Nun beschlösse der Gartenzwergeclub-Vorstand, den Herrn Mustermann aus dem Gartenzwergeclub auszuschliessen und teile dies dem Herrn Mustermann auf einer passenden Vorstandssitzung derart mit.

Nun sei der Herr Mustermann aber mit dieser Entscheidung gar nicht einverstanden, er würde also (wie das in der Satzung vom Gartenzwergeclub festgelegt ist) Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen.
Nun stünde in der Satzung weiter, dass in diesem Falle die Gartenzwergevollversammlung zu entscheiden habe. Dies fände aber aufgrund eines Formfehlers nicht korrekt statt.

Auf die Frage wie der Status des Herrn Mustermann (isser nu Mitglied? isser keines? Darf er ganz normal weiterhin gartenzwergeln?) möchte ich gar nicht weiter eingehen, denn ich denke dazu müsste man die sehr fiktive Satzung des Gartenzwergevereins sehr genau kennen.

Darum die andere Frage: hat der Herr Mustermann in diesem Fall irgendwelche Ansprüche an den Gartenzwergeverein? Hätte er gar für die Zeit, in der er ja auf die Entscheidung der Mitgliederversammlung wartend nicht gartenzwergeln durfte in irgeneiner Form Schadensersatzansprüche. Sozusagen „für entgangene Gartenzwerglesfreuden“ oder so? Denn dafür dass die Gartenzwerge-Vollversammlung nicht in der Lage ist, ihn formvollendet auszuschliessen, dafür kann er ja nix :smile:

Achja, Gartenzwergles-Mitgliedsbeiträge seien seit dem Zeitpunkt der Mitteilung des Ausschlusses vom Herrn Mustermann nicht eingezogen worden sein.

Hmm, ich hoffe, das war abstrakt genug und ist doch irgenwie verständlich :wink:

*wink*

Petzi

Hallo,

Darum die andere Frage: hat der Herr Mustermann in diesem Fall
irgendwelche Ansprüche an den Gartenzwergeverein? Hätte er gar
für die Zeit, in der er ja auf die Entscheidung der
Mitgliederversammlung wartend nicht gartenzwergeln durfte in
irgeneiner Form Schadensersatzansprüche. Sozusagen „für
entgangene Gartenzwerglesfreuden“ oder so?

wie genau beziffert sich denn der „Schaden“?

http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz

Schadensersatzanspruch ist auf Ausgleich eines messbaren Schadens gerichtet. Den kann ich hier nicht erkennen.

Gruß

S.J.

Hallo! ich denke die ausgeklammerte Frage (der Status) ist hier entscheidend: wenn die Entscheidung erst in der VV getroffen wird lt. Zwergensatzung sollte der X (oder wie hiess er?) bis dahin nach wie vor Mitglied und daher gartenzwergelungsberechtigt sein - aber das wäre eben anhand einer Satzung im Einzelfall zu klären…

WENN er noch Mitglied ist, kann er ja noch zwergerln und hat daher keinen Verlust/Schaden = kein Ersatz!

WENN er schon von (über Beitrag/Mithilfe bezahlten) Leistungen/Statusgewinnen ausgeschlossen ist (und nicht nur beleidigt nimmer mitspielt) und in der VV der Ausschluss NICHT durch geht, wäre DANN (nach VV) ein Ausgleich zu prüfen (erst dann ist ja Dauer=Umfang usw. bekannt/messbar)

Ob X aber jetzt schon ankündigt im Falle des Rauswurfs werde er Schadensersatz fordern usw… möge ihm zumindest als „Dampfablassventil“ zugestanden sein - ob was kriegt ist ja dadurch (alleine) nicht entschieden…

Aber auch von mir die Frage: was ist der konkrete Schaden? (Beiträge hat er keine mehr gezahlt! Musste er in der Übergangszeit Geld für eine „Ersatzgartenzwergewiese“ oder sowas ausgeben? Gibt es einen Imageverlust oder weniger Geschäftsaufträge mangels Weiterbestehen von Seilschaften oder sowas - wie soll man das MESSEN/bewerten?..)

cu kai