Wir suchen einen neuen 1. Vorsitzenden für unseren Verein!
Der Verein ist als e.V. eingetragen und wird wohl in kürze die Gemeinnützigkeit beantragen!
Unser Problem ist, der einzige der bei uns im Verein Fit ist und Zeit hat, darf kein Gewerbe ausüben!
Gewerbeverbot, weil er mal mit seiner Firma pleite ging!
Nun meine Frage gilt das Gewerbeverbot auch für die Vereinsarbeit?
             
            
              
            
           
          
            
            
              Nein.
Aber letztliche Klarheit könnte eine Rückfrage beim Amtsgericht (Aufsicht über Vereine) bringen.
Aber vielleicht solltet Ihr (Mitglieder) den Verein lieber auflösen, wenn sich unter den (sicher zahlreichen) Mitgliedern kein Vorstand finden sollte.
MfG
             
            
              
            
           
          
            
            
              Nein, der Verein ist gerade in Gründung!
             
            
              
            
           
          
            
              
                cfc  
              
                  
                    23. Januar 2018 um 18:16
                   
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Man bekommt kein Gewerbeverbot, weil man „mal Pleite gegangen“ ist. Da muß schon mehr dahinter stecken. Weiß ja nicht was Ihr vorhabt und klar Menschen können sich ändern! Aber ich wäre da etwas vorsichtig.