Man weiß jetzt gar nicht recht, wo man anfangen soll.
Also. Wir reden hier ja von der Umsatszteuer und deswegen schauen wir auch nur und ausschließlich ins Umsatzsteuerrecht. Und deshalb ist es auch völlig egal, ob der Protagonist ein Verein, ein Vermieter, eine „Privatperson“ eine GmbH oder wasauchimmer ist - diese Einsortierung hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun.
Statt dessen reden wir lieber vom Unternehmer, wenn es um die Umsatzsteuer geht.
Besteuerungsobjekt der Umsatzsteuer ist der Umsatz (daher der Name). Deshalb kann sich ein Unternehmer nicht von der Umsatzsteuer befreien lassen, weil nicht er besteuert wird, sondern der Umsatz.
Wenn wir das zusammengetragen haben, geht es auch direkt zur Kleinunternehmerregelung (KU-Regelung).
In § 19 (1) UStG wird bestimmt, was ein KU ist. Wir müssen zu Anfang eines jeden Jahres drei Fragen mit JA beantworten:
- bin ich ein im Inland ansässiger Unternehmer?
- Haben meine Umsätze im Vorhagr nicht mehr als 17.500,00 Euro betragen?
- Werden meine Umsätze in diesem gerade begonnenen Jahr voraussichtlich 50.000,00 Euro nicht überschreiten?
Bei 2x JA ist man KU, 2x Nein und man ist regelbesteuerter Unternehmer.
Das ist kein Wahlrecht, sondern das ist die gesetzliche Folge.
Was kann man damit anfangen, wenn man KU ist?
- Man kann es so hinnehmen. In diesem Fall darf keine Umsatzsteuer in den eigenen Rechnungen ausgewiesen werden. Vorsteuern können nicht abgezogen werden.
- Man kann freiwillig zur Regelbesteuerung optieren. Diese Option muss man dann für fünf Jahre beibehalten. Hat man optiert, so gelten die ganz normalen Regeln für einen regelbesteuerten Unternehmer.
Das war der Schnelldurchlauf. Themen wie „was gehört zum Umsatz“, wo ist der Ort der Leistung, was passiert beim Übergang von KU zu RU und umgekehrt, wie ist das Verhältnis zum Ausland usw usw können gern in konkreten Fragen besprochen werden.
Ich hab beim Durchlesen der Frage allerdings das Gefühl, dass du auf etwas anderes hinauswillst. Kann es wohl sein, dass du gern möchtest, dass der Verein bei der Anschaffung keine Umsatzsteuer vom Lieferanten berechnet bekommt, weil der Verein unter 17.500,00 Euro einnimmt?
Wenn das deine Frage ist, dann vergiss das ganz schnell. Das funktioniert nicht.
Sonst müsste sich ja jeder Bäcker beim Brötchenkauf vom Kunden den Gehaltsnachweis vorzeigen lassen, um entscheiden zu können, ob er nun Umsatzsteuer berechnet oder nicht.