Verein und Gewinnerwirtschaftung

Ist es möglich, dass ein eingetragener, als gemeinnützig anerkannter Verein, Spendengelder an ausschliesslich ein Privatunternehmen weitergibt, welches Maßnahmen zur Erreichung der in der Vereinssatzung festgesetzten Ziele praktisch durchführt und damit Gewinn erwirtschaftet? Dürfte der Privatunternehmer selber Vereinsgründer, einfaches Mitglied oder Vorstandsmitglied sein?

-> „Spendengelder an ausschliesslich ein Privatunternehmen…Gewinn erwirtschaftet“
wo bleibt denn dann die Gemeinnützigkei?

„Dürfte der Privatunternehmer selber Vereinsgründer, einfaches Mitglied oder Vorstandsmitglied sein?“
Grudsätzlich schon, jeder darf, muss aber dann auch alle Tätigkeiten im Namen des Vereines zu diesem Zweck ausführen. Gewinnerzielung gehört sicher nicht dazu. Sobald das jemand (Finanzamt) mitkriegt, wird die Gemeinnützigkeit aberkannt und die Körperschftssteuer ist nachzuzahlen (rückwirkend), wie bei jedem „nichtgemeinnützigen“ Verein.
Viel Spaß
Gruß Petra

Hallo Richard,
gegen die Einbeziehung von Privatunternehmen zur Erreichung der Vereinsziele ist nichts einzuwenden. Wenn der Privatunternehmer Gewinne erzielt, geht das den Verein, der ja in dem Moment der Kunde ist, nichts an.
Ich denke, wenn der Unternehmer gleichzeitig Gründer oder Vorstandsmitglied ist, dann sieht es sehr nach Vorteilsannahme aus und das könnte beim Finanzamt übel aufstossen. Als einfaches Mitglied ist es kein Problem.

VG
Ulrike

Tut mir leid, ich weiß zwar das viele Vereine eigene Tochtergesellschaften gründen, welche das gewinnwirtschaftlich tätig sind und diese teilweise über die Mitgliedsbeiträge der Vereine finanziert werden, allerdings hab ich da nicht wirklich Ahnung wie das ganze abzuwickeln ist und was dabei zu beachtne ist. Mit solch einer Angelegenheit würde ich mich an einen Juristne für Vereinsrecht wenden und mich nicht unbedingt auf die Antworten in solch einem Portal verlassen.
Liebe Grüße Katja

Hallo,

ich bin mir jetzt nicht so sicher, aber sowas steht u.a. hier drin:
https://publikationen.sachsen.de/bdb/showDetails.do?..

Hauptsächlich darf meines Erachtens sowas nicht gemacht werden! Denn der Verein soll nicht als Konto dienen, sondern in erster Linie seine eigenen Ziele und Zwecke gemeinnützig/steuerbegünstigt in eigener KRAFT verfolgen.

Viele Grüße

Robert Fritzlar
Vorstandsvorsitzender
Bereichsleiter Coaching/Mentoring
CPO-TEAM DEUTSCHLAND e.V.
www.cpo-team.de

Hallo Richard,

was ist an einem solchen Verein gemeinnützig? Sprich mit dem Finanzamt. Ich glaube, unsere Steuerbehörde wird sofort die PrüferInnen rausschicken.

Viele Grüße
Claudia

Hallo Richard,
bin hier nicht kopetent genug, würde beim Finanzamt
oder einem Steuerberater nachfragen.
Gruß
KUBO

Danke für die Antwort, aber die gemeinnützigen Ziele stünden außer Frage, es würde lediglich ein Privatunternehmer zur Ausführung der Maßnahmen zum erreichen der Ziele herangezogen. Wenn der Unternehmer gleichzeitig Vereinsvorsitzender wäre, würde das beim Finanzamt aber warscheinlich keinen guten Eindruck machen…

und d

Hallo Ulrike, danke für die Antwort, das klingt plausibel.

Danke für die Antwort, bevor man da etwas startet, würde ich das selbstverständlich rechtlich absichern…

Danke für die Antwort, vorallem der link gibt gute Anhaltspunkte.

Danke für die Antwort, aber die gemeinnützigen Ziele stünden außer Frage, es würde lediglich ein Privatunternehmer zur Ausführung der Maßnahmen zum erreichen der Ziele herangezogen. Wenn der Unternehmer gleichzeitig Vereinsvorsitzender wäre, würde das beim Finanzamt aber warscheinlich keinen guten Eindruck machen…

Danke, werde ich machen.

Hallo Richard,
bin hier nicht kopetent genug, würde beim Finanzamt
oder einem Steuerberater nachfragen.
Gruß
KUBO

Hallo leider kenne ich mich darin nicht sehr gut aus.

Viel Glück weiterhin

Biljana