Verein und Stadtverband

Die Kleingartenanlage ist dem Stadtverband unterstellt. Die einzelnen Gärtenparzellen werden vom Stadtverband der ja als Zwischenpächter fungiert zur Mitgliedschaft verpflichtet.
Jetzt wiederum haben wir Kleingärtner einen eigenständigen Verein e.V. gegründet. Darf der Stadtverband in unser Vereinsrecht z.B. mitbestimmen wie hoch unser Mitgliederbeitrag zum Gartenverein sein soll?

Wer kann mir helfen?

Hallo,

Die Kleingartenanlage ist dem Stadtverband unterstellt. Die
einzelnen Gärtenparzellen werden vom Stadtverband der ja als
Zwischenpächter fungiert zur Mitgliedschaft verpflichtet.

„Verband“ würde für mich eher darauf hindeuten, daß die Mitglieder dort Vereine oder ähnliches sind (wie etwa beim DFB die Mitglieder die einzelnen Fußballvereine und nicht deren Mitglieder sind). Hier ist aber wohl der Stadtverband der Betreiber der Anlage und die Pächter direkt Mitglieder.

Jetzt wiederum haben wir Kleingärtner einen eigenständigen
Verein e.V. gegründet.

Es steht jedem frei einen Verein zu gründen. Was ist der Zweck des Vereins?

Darf der Stadtverband in unser
Vereinsrecht z.B. mitbestimmen wie hoch unser
Mitgliederbeitrag zum Gartenverein sein soll?

Gibt es denn eine Beziehung zwischen dem Verein und dem Stadtverband oder sind nur (alle?) Mitglieder der Anlage „zufällig“ Mitglieder in beiden Vereinen?

Cu Rene

Hallo René, zunächst danke für deine Bemühungen.
Zur Frage - Der Stadtverband vergibt die Gärten der Stadt. Dem Stadtverband muß jeder Gärtner einen Verbandsbeitrag zahlen.
Wir einzelne Gärtner regeln unseren Gemeinschaftsfrieden durch Gründung eines eingetragenen Vereines mit eigener Satzung usw.
Also es könnte folgendes passieren:
Eine Gartenparzelle erwerben ohne Verband und dem dazugehörenden Verein, nicht möglich.

Später aus dem Verein austreten wäre möglich ohne die Gartenparzelle zu verlieren, da ich mit dem Stadtverband einen Pachtvertrag abgeschlossen habe und nicht mit dem Verein. Pachtvertrag und Verein sind zweierlei.
Der Verein ist wiederum Mitglied (Delegierter) im Stadtverband. Dieser steht dem Vereinsvorstand zur Seite.
Als Gegenleistung muß der Vereinsvorstand auf die Einhaltung des Kleingartengesetz achten und dem Stadtverband bei Verstoß Meldung erstatten.

Meiner Meinung nach, dürfte der Stadtverband sich nur um Pachtangelegenheiten und Einhaltung des Bundeskleingartengesetz kümmern, nicht aber um die inneren Angelegenheit des Gartenvereins, oder?

Uli

Hallo,
was sagen denn die Satzungen dazu?

Später aus dem Verein austreten wäre möglich ohne die Gartenparzelle zu verlieren

Das habe ich in der Form noch nie gehört. Wie soll der Verein seinen Auftrag erfüllen, wenn sich jeder einfach durch Austritt entziehen kann? Imo sollten die Pachtverträge eine Klausel enthalten, die das verhindert.

Cu Rene