Verein und umsatzsteuer

Guten Tag,

kann ein sportverein die umsatzsteuer von einer rechnung eines trainers als vorsteuer geltent machen?

interessiert mich sehr.

vielen dank
ecki

Servus,

wenn die Leistungen des Trainers für den Zweckbetrieb oder für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgeführt werden, und wenn in den genannten Bereichen steuerpflichtige Umsätze ausgeführt werden, kann die USt aus der Rechnung des Trainers als Vorsteuer abgezogen werden.

Im ideellen Bereich nicht, weil da der Verein kein Unternehmer im Sinn des UStG ist.

Schöne Grüße

MM

Servus,

wenn die Leistungen des Trainers für den Zweckbetrieb oder für
den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgeführt werden, und
wenn in den genannten Bereichen steuerpflichtige Umsätze
ausgeführt werden,

…UND der Verein hier kein Kleinunternehmer ist…

Ja, das gehört auch dazu, und ist sicherlich bei vielen gemeinnützigen eVs ein wichtiges Kriterium - vor allem, wenn der Ehrenamtliche, der den Steuerkram erledigt, öfter mal gewechselt hat und nur noch dokumentiert ist „Aber das haben wir doch immer ohne Mehrwertsteuer gemacht“…

Hab in meiner kindlichen Einfalt nicht bedacht, dass ein Kleinunternehmer an Vorsteuerabzug denken könnte…

Schöne Grüße

MM

Oh doch…