Verein; Verzicht auf Mitgliedsbeitrag legal?

Servus Rechtskundige,

es kommt ja vor, dass Mitglieder eines Vereins im Zorn davonstürmen und dann ihre Mitgliedschaft ‚mit sofortiger Wirkung‘ kündigen. Oft steht die Vereinssatzung solchem Spontanhandeln im Wege. Da ist der Zeitpunkt der beendeten Mitgliedschaft oft ein bisschen weiter weg.

Kann in einem solchen Fall ein Vereinsvorstand ‚um des lieben Friedens Willen‘ auf die Erfüllung der Beitragspflichten verzichten, ohne sich von den verbliebenen Mitgliedern (oder von sonst wem) Untreue vorwerfen lassen zu müssen? Um die Frage nicht unnötig zu komplizieren:
gemeinnützig soll dieser theoretische Verein nicht sein.

Danke jetzt schon.

Kai Müller

Hallo,

wenn die Form (schriftliche Kündigung mit Unterschrift) eingehalten wurde ist die Kündigung Fakt.
Es ist jedoch meist so, dass der Betrag am Anfang für das gesamte Jahr eingezogen wird.
Somit kann die Kündigung bis zum 31.Dezember zurückgehalten werden.
Ab dem folgenden 01. Januar ist die Kündigung ohne wenn und aber wirksam.
Falls ein Verband hinter dem Verein steht hat das auch versicherungstechnische Konsequenzen.

Gruß
nicki

wenn die Form (schriftliche Kündigung mit Unterschrift)
eingehalten wurde ist die Kündigung Fakt.

toll.
aber was hat das mit der frage zu tun?

Es ist jedoch meist so, dass der Betrag am Anfang für das
gesamte Jahr eingezogen wird.

und?

Somit kann die Kündigung bis zum 31.Dezember zurückgehalten
werden.

was genau soll das sein, eine kündigung (fakt?) zurück zu halten?

Ab dem folgenden 01. Januar ist die Kündigung ohne wenn und
aber wirksam.

ach? die kündigungsfristen aller vereine sind gleich?

Falls ein Verband hinter dem Verein steht hat das auch
versicherungstechnische Konsequenzen.

wie gut, dass wir das jetzt wissen.

ich habe da zweierlei ergoogelt:
http://www.juraforum.de/forum/vereinsrecht/ist-die-m…
http://www.verein-aktuell.de/haushalt-finanzen/verei…

was ist denn in der vereinssatzung zu diesen fällen geregelt? oder wurde evt. in einer vereinssitzung darüber beraten?

Kann in einem solchen Fall ein Vereinsvorstand ‚um des lieben
Friedens Willen‘ auf die Erfüllung der Beitragspflichten
verzichten, ohne sich von den verbliebenen Mitgliedern (oder
von sonst wem) Untreue vorwerfen lassen zu müssen?

Hallo,

Mit Zustimmung der MV geht alles. Ich will damit sagen, wenn der Mitgliederversammlung diese Umstand bekannt ist - Nichtverfolgung einer ggf. bestehenden Forderung aus Mitliederbeiträgen - und dem Vorstand dennoch Entlastung erteilt wird, sehe ich darin die Billigung des ggf. satzungswidrigen Handelns.

ml.

Vielen Dank für die Links. Ich war anscheinend zu deppert zum Suchen.

Gruß

Kai Müller