Hallo,nehmen wir mal an das ein Mitglied eines Yachtvereins den Verein um mehrere 1000€ betrügt.Dieses fliegt auf und das Mitglied gründet daraufhin woanderes einen eigenen Yachtverein.Wird aber im vorherigen nicht rausgeworfen.Der alte Vorstand schaltet einen Anwalt ein und die Sache geht seinen Lauf.
Wenn dann aber ein neuer Vorstand gewählt wird, der sich solidarisch mit dem Exmitglied verhält und nur noch in dessen Hafen rumhängt, kann dann ein normales Mitglied beim Anwalt Einsicht in die Akten verlangen?Und wie muss ein Misstrauensantrag gegen den Vorstand geschrieben werden?
MfG
Und was will das normale Mitglied dann machen? Den Verein führt zunächt der vertretungsberechtigte Vorstand.
M.E. wäre es sinnvoller - so auch andere Mitglieder diese Sorgen teilen - dem Vorstand aufzuerlegen eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Einfach malschauen ob die Satzung die gesetzliche Grenze von mindestens 10 % der Mitglieder abdingt, sonst gilt. § 37 I BGB. Thema der MV sollte Unterrichtung der Mitglieder durch den Vorstand über den bisherigen Verlauf des Rechtssteites sein. Bei dieser Gelegenheit kann der Vorstand den Mitgliedern auch den bisherigen Schriftverkehr des Rechtsstreites zur Einsicht auslegen und es können mögliche Befangenheitsbedenken o.ä. dikutiert werden.
ml.
…und wenn der Vorstand nicht reagiert,obwohl ein Antrag gestellt wurde?
Mfg
…und wenn der Vorstand nicht reagiert,obwohl ein Antrag
gestellt wurde?
Dann lies mal § 37 II BGB.
In letzter Konsequenz muss dann dem Vostand wohl das Vertrauen entzogen werden und eine Neuwahl sollte Leute wählen die dem Verein integer gegenüberstehen.
Sollte der alte Vorstand schon Schaden angerichtet haben durch Unterlassungen ggü. dem alten Vorstandsmitglied, wären hier ggf auch Schadensersatzansprüche zu prüfen.
ml.