In unserem Verein gibt es derzeit personelle Veränderungen im Vorstand. Einige Mitglieder des Vorstandes scheiden aus, neue kommen hinzu…
Ist dieser Wechsel allein über die Mitgliederversammlung zu entscheiden oder gibt es eine Schwelle, ab der Neuwahlen erforderlich sind. Gleichzeitig wollen wir die Mitgliederzahl im Vorstand von 8 auf 5 reduzieren. Ist das ebenfalls mit einem JA der Mitgliederversammlung ausreichend abgesichert?
Als erstes reicht grundsätzlich ein Blick in die Satzung. Die regelt die Neuwahlen. Natürlich müssen Neuwahlen durchgeführt werden, wenn die Legislaturperiode vorüber ist. Scheiden V-Mitglieder vorzeitig aus dem Amt, können - je nachdem, ob es in der Satzung verankert ist - die übrigen V-Mitglieder Personen benennen, die das Amt bis zur Neuwahl kommissarisch übernehmen. Allerdings würde ich diese Variante nicht durchführen, sondern Wahlen für die offenen Ämter durchführen.
Die Größe des Vorstandes wird ebenfalls durch die Satzung geregelt. Sollten dort 8 Ämter verankert sein, muss dies über eine Satzungsänderung bestimmt werden, die ebenfalls bei einer Versammlung durchgeführt werden kann.
Hallo Axel,
normalerweise laufen Veränderungen im Vorstand über die Mitgliederversammlung, es kann aber auch, wenn ein Vorstandsmitglied zwischen zwei Mitgliederversammlungen ausscheidet, jemand vom
Vorstand, bis zur nächsten Mitgliederversammlung dazugeholt werden.
Eine Reduzierung der Vorstandsmitglieder kann nur in durch die Mitglieder beschlossen werden, denn in der Satzung steht sicher, aus wieviel Mitgliedern der Vorstand besteht. Den geschäftsführenden Vorstand (Vorsitzender, Vertreter, Kassenwart und Schriftführer)
kann man nicht antasten und reduzieren.
Falls man reduzieren will, sollte man vor Beginn eine
Satzungsänderung durchführen, diese muss aber in der Einladung zur Versammlung angekündigt werden.
Gruß
KUBO
Hallo Herr Richter, ich gebe hier einen Rat mit dem Hinweis, dass ich kein Jurist bin und deshalb empfehle im Zweifel einen Juritsen zu befragen bzw. Auskunft einzuholen beim Finanzamt oder bei Beratungsstellen. Diese Beratungen sind oft kostenlos.
Nun zu Ihrer Frage. Alle Fragen zum Vorstand regelt (normalerweise) die Satzung (Anzahl der Mitglieder, Anzahl Vorstandsvorsitzende und Stellvertreter, Anzahl Beisitzer und die Aufgaben, z.B. Kassenprüfer usw., Länge der Wahlperiode, evtl. Kooptierung von Vorstandsmitgliedern bei vorzeitigem Ausscheiden).
Sind solche Regelungen in der Satzung nicht enthalten, dann gelten die gesetzl. Regelungen (siehe BGB). Mustersatzungen gibt es beim Bürgerservice der Landesregierung, beim Finanzamt, sicher auch bei Ratgeberbroschüren der Bundesregierung als Fachliteratur und evtl. im Internet. Gibt es eine klare und umfassende Satzung, dann sind alle Fragen dort geregelt. Grüße M.B.
Hallo,
der Vorstand wir von der Mitgliederversammlung gewählt. Geregelt ist das alles in der Satzung des Vereins. Diese sollten Sie sich als wichtige Grundlage zu Gemüte führen.Auch welche Ämter im Vorstand vorhanden sind (1. Vorsitzender, Kassier, Schriftführer, etc.) und wer überhaupt dem Vorstand im gesetzlichen Sinne (z.B. Beiräte) angehört müsste da geregelt sein.
Darin sollte auch die Anzahl der Vorstandsmitglieder geregelt sein. Wenn diese geändert werden soll, müsste eine Satzungsänderung erfolgen.
Viel Erfolg!
Hallo leider kenne ich mich darin nicht sehr gut aus.
Viel Glück weiterhin
Biljana