Verein

Moin,

ich bin Vorstandsmitglied in einem Verein. Dieser Vorstand besteht aus drei Personen. Meines Wissens werden drei Personen benötigt, um einen Verein zu bilden.

Nun wollen wir eine Stelle besetzen. Eines unserer Vorstandsmitglied tritt nun aus dem Vorstand zurück, um sich für diese Stelle zu bewerben. Damit wären wir aber nur noch zwei Personen im Vorstand.

Ich weiss, Rechtsberatungen sind online immer problematisch. Vielleicht kann mir aber dennoch jemand sagen, ob dies zu rechtlichen Problemen führen könnte (oder wo ich im Internet nachschlagen könnte) und welche Folgen eventuelle Rechtsprobleme haben könnten.

Vielen Dank für jede Antwort.

Ciao

Ralf

Hallo,

um einen eingetragenen (!) Verein zu gründen, braucht man sieben Leute, die dem Verein angehören.
Danach muss der Verein, um als eV weiterbestehen zu können mind. drei Mitglieder haben.
So wie du das schilderst, besteht euer Verein aus drei Mitgliedern, die alle im Vorstand sind?? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Über die Anzahl der Vorstandsmitglieder sagt das Vereinsrecht nichts aus, es muss in der Satzung geregelt sein. Wenn die Satzung einen zwei-Personen-Vorstand zulässt, sehe ich kein Problem.
Schau doch auch mal bei http://www.vereinsrecht.de , ob da was zum Thema steht.

Gruß
HaWeThie

Moin,

zuerst: vielen Dank. Du hast mir sehr weitergeholfen.

Du hast auch recht, dass unser Verein aus mehr als drei Mitgliedern, aber eben nur aus drei (jetzt zwei) Vorständen besteht. Bzw. immer noch drei, denn notariell hat sie sich sicherlich noch nicht rausnehmen lassen.

Aber vielleicht kannst du (oder ein anderer) mir auch eine andere Frage beantworten. Im Vertrag steht wörtlich: „Der Vorstand besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden, von denen eine/einer die Aufgaben der/des Kassiererin/Kassierers übernimmt…
Der Vorstand wird für die Dauer von einem Jahr gewählt…
Die Vorstandsmitglieder können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Mitgliederversammlung durch die Wahl eines entsprechenden neuen Mitgliedes mit einer Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen der ordentlichen Mitglieder abberufen werden.“

Wie ein Vorstand zurücktreten kann, steht dort nicht. Es wird aber davon ausgegangen, dass es immer drei Vorstände gibt.

Also nun meine weiteren Fragen:

  • Wenn ein Vorstand nun zurücktritt (und sich auch notariell rausnehmen läßt), ohne dass wir einen neuen Vorstand gewählt haben, existiert dann der Verein noch?
  • Ohne diese notarielle Streichung ist der Rücktritt rechtlich doch nicht gültig, auch wenn dies offiziell erklärt worden ist?
  • Wenn dieser Verein mit zwei Vorständen eine Person auf Namen des Vereins einstellt, ist das möglich? Und wenn dies nicht offiziell möglich ist, aber dennoch geschieht, was könnten die Konsequenzen sein?
  • Wenn in der Satzung nichts gegenteiliges steht, kann aber der Verein auch einen aus dem Vorstand wählen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir das (oder eine dieser Fragen) jemand beantworten könnte, denn ich will gerade, wenn ich jemanden einstelle, natürlich nichts falsch machen.

Vielen Dank schon in Voraus.

Ciao

Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
mal sehen, ob ich es hinkriege

Wie ein Vorstand zurücktreten kann, steht dort nicht.

muss nicht.

Es wird
aber davon ausgegangen, dass es immer drei Vorstände gibt.

Gibt es keine Regelung für den Fall in der Satzung?

Also nun meine weiteren Fragen:

  • Wenn ein Vorstand nun zurücktritt (und sich auch notariell
    rausnehmen läßt), ohne dass wir einen neuen Vorstand gewählt
    haben, existiert dann der Verein noch?

ja,
selbst wenn alle Vorstände zurücktreten würden, wäre der Verein noch existent, allerdings nicht handlungsfähig. Es müsste dann ein Notvorstand vom Gericht bestellt werden.

  • Ohne diese notarielle Streichung ist der Rücktritt rechtlich
    doch nicht gültig, auch wenn dies offiziell erklärt worden
    ist?

noch nicht mal das: Erst mit Änderung beim Amtsgericht (Vereinsregister) wird die Änaderung offiziell.
Das gilt auch bei „normalen“ Neuwahlen: wenn ein Vorstand neu gewählt wird, ist der alte Vorstand so lange in der Pflicht, bis die Eintragung im Vereinsregister geändert worden ist.

  • Wenn dieser Verein mit zwei Vorständen eine Person auf Namen
    des Vereins einstellt, ist das möglich? Und wenn dies nicht
    offiziell möglich ist, aber dennoch geschieht, was könnten die
    Konsequenzen sein?

Nach außen vertritt der erste Vorsitzende den Verein.
Probleme könnte es nur im Innenverhältnis geben, aber - wenn ihr euch einig seid…

  • Wenn in der Satzung nichts gegenteiliges steht, kann aber
    der Verein auch einen aus dem Vorstand wählen?

bei der nächsten turnunsmäßigen Neuwahl mit „nein“ stimmen.

Gruß
HaWeThie

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Moin,

also noch einmal danke.

Es wird
aber davon ausgegangen, dass es immer drei Vorstände gibt.

Gibt es keine Regelung für den Fall in der Satzung?

Nein. Aber es gibt noch zwei Sätze, die ich im letzten Posting nicht zitiert habe:
„Jedes Mitglied des Vorstandes ist allein vertretungsberechtigt… Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.“

selbst wenn alle Vorstände zurücktreten würden, wäre der
Verein noch existent, allerdings nicht handlungsfähig. Es
müsste dann ein Notvorstand vom Gericht bestellt werden.

Ok. Verstehe ich es dann richtig, dass, wenn einer zurücktritt, dann muss für diese Person kein Notvorstand bestellt werden? Der Rücktritt von einer Person scheint also rechtlich unproblematisch zu sein.

Probleme könnte es nur im Innenverhältnis geben, aber - wenn
ihr euch einig seid…

Wir werden uns wohl eher nicht einig sein. Aber das ist eine andere Frage, keine rechtliche. Und mir geht es ja hier um die juristische Problematik.

  • Wenn in der Satzung nichts gegenteiliges steht, kann aber
    der Verein auch einen aus dem Vorstand wählen?

bei der nächsten turnunsmäßigen Neuwahl mit „nein“ stimmen.

Die Antwort verstehe ich überhaupt nicht. Vielleicht liegt es an meiner Frage. „Wählen“ war falsch ausgedrückt. Also noch einmal korrigiert: Wenn in der Satzung nichts gegenteiliges steht, kann der Verein auch jemanden aus dem Vorstand einstellen?

Eigentlich sehe ich darin kein rechtliches Problem. Andererseits denke ich, dass wir als Vorstände auch die Aufgabe haben, die Mitarbeiter zu kontrollieren. Das wird natürlich schwierig, wenn jemand aus dem Vorstand Mitarbeiter ist. Aber wahrscheinlich ist dies kein rechtliches Problem sondern wieder eins im Innenverhältnis.

Ciao

Ralf

Hallo Ralf,

das BGB-Vereinsrecht gibt auf Deine Frage eine klare gesetzliche Antwort, denn § 28 BGB regelt dazu

„Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die
Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins
geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.“

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__28.html

Damit kann ein Vereins-Vorstand bereits aus 2 Vorstandsmitgliedern bestehen.

Weitere wichtige Vereins-Tipps sowie kostenlose Vereins-News und Newsletter findest Du auch auf meinem Vereins-Portal

http://www.mein-erfolgreicher-verein.de

Beste Vereinsgrüsse aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Vereins-Experte