Muss ein e.V. eine Gewerbesteuererklärung abgeben?
Servus,
grundsätzlich unterliegen die Erträge eines e.V. kraft seiner Rechtsform der Gewerbesteuer, unabhängig davon, was genau seine Tätigkeit ist.
Wenn es sich um einen gemeinnützigen e.V. handelt, kommt es darauf an, ob wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und/oder Zweckbetriebe bestehen.
Schöne Grüße
MM
Dankeschön!
Hi,
Es gibt eine neue Broschüre zum Vereinsrecht vom Finanzamt, siehe
http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/…
http://www.google.com/search?client=firefox-a&rls=or…
Schöne Grüße
C.
Hallo liebe Vereinsfreunde,
diese Frage klingt einfach, muss aber differenziert gesehen werden:
Ein eingetragener Verein ist grundsätzlich immer ein gemeinnütziger Verein im Sinne der §§ 52 ff Abgabenordnung ( AO ). Vereinseinnahmen im ideellen Bereich und auch aus der Vereins-Vermögensverwaltung und Zweckbetrieben sind damit in jedem Fall steuerfrei, also auch von der Gewerbesteuer befreit. Für die Vereins-Einkünfte aus einem eigenen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gilt dabei ein Jahres-Freibetrag von 35.000€.
Dieser Freibetrag bedeutet konkret, dass der Großteil der Vereine von vornherein
aus der Gewerbesteuerpflicht herausfällt.
Die beste Übersicht dazu finden Sie in diesem Spezialportal für Steuerfragen von Vereinen
http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_gem.htm#1.
und auch weitere Steuerinfos und -tipps in meinem Portal
http://mein-erfolgreicher-verein.de/
Beste Vereinsgrüsse aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Vereins-Experte
hallo Lutz, danke für Deinen Beitrag