folgender fall,
meine Exfreundin und ich hatten zusammen eine Wohnung, sie ist am 01.04.2014 a
sie hat mir auf der Kündigung unterschrieben das sie für die Restzeit (3 Monate Kündigungsfrist) die Miete weiterhin bezahlt.
macht sie aber nicht, ich habe ihr schriftlich eine fristsetzung gemacht, aber darauf reagiert sie nicht!
was kann ich machen?
Anwalt? wenn ja , kann ich bei jeden gehn?
welche Kosten kommen auf mich zu?
was muss ich sonst noch bearbeiten?
Bevor die Frage wg. Verstoßes der FAQ1129 („Ich“-Form, konkreter Sachverhalt) gelöscht wird:
Tatsächlich wäre eine Verpflichtung zur vollständigen Mietkostenübrnehme nichtig.
Im Innenverhältnis schuldet sie allenfalls zugesagte, aber nur gemessen an ihrem Anteil am Haushaltseinkommen entsprechende anteilige Mietkostentragung, bestenfalls also 1,5 MM.
Diesen noch offenen Forderungsanspruch könnte man nach fruchtloser Fristsetzung etwa durch Mahnbescheid beitreiben lassen, so sie dennn zahlungsfähig wäre.