Vereinbarte oder Vereinnahmte Entgelte?

Hallo!
Bin neu hier, und versuch’s mal abstrakt…

Eine Kleinunternehmerin meldet freiwillig Umsatzsteuer an, weil so gewinnbringender gearbeitet werden kann.

Da sie Freiberufler ist, käme die Besteuerung nach VEREINNAHMTEN Entgelten in Frage, und ihr natürlich entgegen.
Nun überlegt sie sich, ein Geschäftsauto anzuschaffen (Privates verkauft, nur noch Geschäftsauto).

Hätte die Besteuerung nach VEREINNAHMTEN Entgelten auf die steuerliche Behandlung dieser Betriebsausgabe ungünstige Auswirkungen, bzw. hätte sie andere Auswirkungen als nach VEREINBARTEN Entgelten?

Die Kleinunternehmerin arbeitet nur GERINGFÜGIG selbstständig - gibt es da gegen ein Geschäftsauto pauschale Gründe?

Ich hoffe, jemand kann der kleinen Unternehmerin helfen! ;o)
Lieber Gruß!

Ist für Vorsteuer unbeachtlich
Hi !

Ob nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten besteuert wird, wirkt sich ausschließlich bei den Einnahmen also bei der Umsatzsteuer aus.

Bei den Ausgaben, also der Bereich der Vorsteuer, gilt ein einheitliches Prinzip.

BARUL76

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Vielen Dank!

Weiß jemand noch, wie auffällig das Finanzamt ein Geschäftsauto bei geringfügiger Selbstständigkeit findet?

Die Vorsteuer kann nicht geltend gemacht werden, wenn der PKW zu weniger als 10% unternehmerisch genutzt wird, § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG. Die betriebsliche Nutzung ist durch Aufzeichnungen nachzuweisen.

Der Anteil für Privatnutzung des PKW ist als Entnahme ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich zu beachten.

Guten Morgen,
vielen Dank für die Antwort!

Mit schneeigen Grüßen!