Hallo,
mal angenommen, man arbeitet an 3Tagen (Di,Mi,Do)und erhält am Mo, 03.11 die Kündigung zum 15.12. Man arbeitet immer 8 Stunden und erhält 10€/Std; es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Man müsste also insgesamt noch 18 Tage (6 Wochen mit 3 Tagen) arbeiten. Da man aber noch 4 Tage Urlaub hat, sind es nur noch insgesamt 14 Tage.
Da der AN und der AG nicht mehr die besten Freunde sind und beide sich auch nicht mehr unbedingt bis Mitte Dezember jede Woche sehen möchten, wird schriftlich vereinbart, dass die geschuldete Arbeitsleistung von Di, 04.11 bis zum Fr., 21.11 geleistet wird.
Weiterhin wird vereinbart:
7. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung bleiben hiervon unberührt.
8. Die Auszahlung des Lohns erfolgt für November am 30.11 und für Dezember am 15.12.
Zu 7. Wenn der AN krank wird, dann muss dieser trotzdem nur bis zum 21.11 arbeiten? Die krankheitsbedingten Fehltage muss er also nicht nach dem 21.11 abarbeiten? Und er kriegt dann trotzdem für die krankheitsbedingten Fehltage seinen Lohn?
Zu 8. Für November würde der AN ja unabhängig von dieser Vereinbarung 12Tage x 8Stunden x 10€ = 960€ und für Dezember 6Tage x 8Stunden x 10€ = 480€ erhalten. Erhält der AN nach dieser Vereinbarung die 960€ am 30.11 und die 480€ am 15.12 ausgezahlt?
Der AG ist eine GmbH mit zwei Chefs. EIn Chef hat 80%, der andere 20% Geschäftsanteile. Müssen beide Chefs diese Vereinbarung unterschreiben, damit sie wirksam ist?
Vielen Dank für Antwort sagt Fred