Hallo zusammen,
meine Lebensgefährtin und ich haben uns für ein Haus entschieden. Wir schauten uns das Haus an und haben danach einen Termin beim Bankberater gemacht um unsere Bonität abzuchecken. Ursprünglich stand das Haus für 398.000 € im Internet. Nachdem der Berater grünes Licht für die Finanzierung gegeben hat, haben wir einen zweiten Besichtigungstermin vereinbart, bei diesem es auch zu einer Einigung auf einen Kaufpreis von 390.000 € kam. Diese Einigung wurde vor Zeugen per Handschlag besiegelt, unter der Bedingung, dass es schnell gehen würde. Wir erhieten noch am selben Tag die notwendigen Hausunterlagen und leiteten diese auch gleich an unseren Bankberater weiter. Der Verkäufer teilte uns mit, dass der späteste Notartermin der 6. April sein müsse. Ich habe ihm dann als Notartermin den 4. oder 5. April vorgeschlagen und somit habe ich seine Zeitvorgabe noch unterboten. Nun teilte uns der Verkäufer mit, dass er einen Käufer hätte, der ihm den vollen Preis zahlen würde. Mir ist klar, dass der Hauskauf erst mit der Unterschrift beim Notar bindet wird. Jedoch gab es im Vorfeld eine Einigung per Handschlag und durch Zusendung der Unterlagen hat der Verkäufer entsprechend schlüssig gehandelt. Dadurch haben wir bei der Bank Aufwand produziert. Bedarf es hier keinen driftigeren Grund, als dass ein besseres Angebot vorliegt? Immerhin konnte der Verkäufer schon vorher wissen, dass es bessere Angebote geben könnte. Können wir Schadensersatzforderungen geltend machen? Es kann ja nicht sein, dass er 10 Leuten die Zusage gibt, diese alle Aufwand produzieren und er sich dann für den besten entscheidet.
Vielen Dank schon mal und viele Grüße