Vereinbarung für Hauskauf per Handschlag

Hallo zusammen,

meine Lebensgefährtin und ich haben uns für ein Haus entschieden. Wir schauten uns das Haus an und haben danach einen Termin beim Bankberater gemacht um unsere Bonität abzuchecken. Ursprünglich stand das Haus für 398.000 € im Internet. Nachdem der Berater grünes Licht für die Finanzierung gegeben hat, haben wir einen zweiten Besichtigungstermin vereinbart, bei diesem es auch zu einer Einigung auf einen Kaufpreis von 390.000 € kam. Diese Einigung wurde vor Zeugen per Handschlag besiegelt, unter der Bedingung, dass es schnell gehen würde. Wir erhieten noch am selben Tag die notwendigen Hausunterlagen und leiteten diese auch gleich an unseren Bankberater weiter. Der Verkäufer teilte uns mit, dass der späteste Notartermin der 6. April sein müsse. Ich habe ihm dann als Notartermin den 4. oder 5. April vorgeschlagen und somit habe ich seine Zeitvorgabe noch unterboten. Nun teilte uns der Verkäufer mit, dass er einen Käufer hätte, der ihm den vollen Preis zahlen würde. Mir ist klar, dass der Hauskauf erst mit der Unterschrift beim Notar bindet wird. Jedoch gab es im Vorfeld eine Einigung per Handschlag und durch Zusendung der Unterlagen hat der Verkäufer entsprechend schlüssig gehandelt. Dadurch haben wir bei der Bank Aufwand produziert. Bedarf es hier keinen driftigeren Grund, als dass ein besseres Angebot vorliegt? Immerhin konnte der Verkäufer schon vorher wissen, dass es bessere Angebote geben könnte. Können wir Schadensersatzforderungen geltend machen? Es kann ja nicht sein, dass er 10 Leuten die Zusage gibt, diese alle Aufwand produzieren und er sich dann für den besten entscheidet.

Vielen Dank schon mal und viele Grüße

Naja, du musst dann aber auch noch beweisen, dass das so geklärt worden sit und das ist relativ schwer.

Servus,

und mit diesem Beweis: Was kann er dann erreichen?

Schöne Grüße

MM

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Bei Grundstückskäufen schreibt der Gesetzgeber einen notariell beurkundeten Vertrag vor, wenn dieser Formzwang nicht beachtet wird, ist der ganze Vertrag nicht mehr als eine unverbindliche Absichtserklärung.

Aufwand produzieren.
SCNR

Ansonsten: was @RotAlge gesagt hat.

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Hallo, man kauft kein Haus.
Man kauft ein Flurstueck sprich Grundstueck mit Zubehoer, wie Zaun, Garage, Wegerecht, Haus, Wohnrecht, usw. Zum Kauf ist zwingend schriftlicher Vertrag beim Notar vorgeschrieben (in Deutschland). Der Notar schaut dann zum Beispiel nach, ob da irgendjemand steht oder der Eigentuemer. Ob das Grundstueck verkauft werden darf, und weiteres. Alles andere sind Absprachen, Willenserklaerungen. In dieser Phase kann auch ueber die Bedingungen weiter verhandelt werden.

Ok, dann stehen wir wohl rechtlich eher auf dem Abstellgleis. Das müssen wir dann wohl so akzeptieren.

Allerdings ist diese Gesetzeslage, die wir da haben, schon ein wenig fragwürdig wenn es rein gar keine Konsequenzen hat, wenn ich jemandem was zusichere. Klar ist es sinnvoll, dass das alles erst beim Notar endgültig wird. Was spräche jedoch dagegen, wenn man vorherige Abmachungen dennoch schon mal als bindend deklariert, die nur durch dringende Gründe außer Kraft gesetzt werden können, wie z.B. der Notar stellt ein gravierendes Hinderniss fest oder dem Verkäufer ist sein eigenes Haus abgebrannt, sodass er das zum Verkauf stehende Haus als Bleibe benötigt. Sozusagen höhere Gewalt. Wenn jemand andererseits z.B. doch kein Geld von der Bank bekommt, das Haus schon zugesagt hat und der Deal daraufhin platzt, müsste er eben Schadensersatz zahlen. So ist das eben, wenn man was zusichert. Deshalb heisst es ja Zusicherung und nicht Schauen-Wir-Mal-Ansage. Immerhin ist bei den Banken und Bankberatern ja schon Aufwand entstanden und das nicht nur aufgrund von einer Aussage, sondern auch und gerade wegen dem Handeln des Verkäufers (Unterlagen vom Haus erhalten usw.). Super Gesetz haben wir da, Hut ab!

Je nun, für uns Normalsterbliche ist ein Immobillienkauf aber auch etwas, das man nur einmal im Leben macht und bei dem man sich für einen Gutteil seines Lebens verpflichtet.
Da macht man sich doch vorher kundig und holt sich rechtlichen Rat (niemals nicht im Internet!) - anstatt hinterher überrascht festzustellen, dass die Spielregeln andere sind als man sich so gedacht hat.

nicht alles, was du nicht verstehst, ist auch wirklich unsinn.
schon mal überlegt, wie oft jemand bei ebbe land verkauft hat? oder land verkauft hat, das ihm nicht gehört? oder land, das ihm zwar gehört, das aber für die nächsten 50jahre verpachtet ist? oder land, auf das man kein haus bauen darf?

bei einem auto ist kein wirkliches problem - ein wenig geld ist weg, aber der betrogene wird’s überleben und etwas später wieder genug geld für den nächsten versuch gespart haben. bei dem, was ein haus ausmacht, ist das nicht mehr der fall.

die pflicht, einen notar einzuschalten ist ein wichtige schutzfunktion auch für leute wie dich! und jede bank weiß das im unterschied zu dir auch. weshalb ich von dem angeblichen aufwand und produzierten schaden genau gar nichts erkennen kann.

btw., du hättest ja auch mehr bieten können - bis der verkäufer beim notar mit jemand anders abgeschlossen hat. also reg dich mal nicht auf.

naja - das BGB ist ja erst etwas über 100 Jahre alt und hat sich bewährt…

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Ob ich mir nun vorher rechtlichen Rat einhole oder ob ich es hinterher feststelle, ändert an der Situation nichts. Und seltsam hätte ich das Gesetz auch dann schon gefunden, wenn ich es vorher gewusst hätte. Ich hätte nichts anders machen können. Es läuft nun mal so, dass man sich auf einen Preis einigt und dann erst Hausunterlagen für den Kreditantrag bekommt.

Naja, wenn irgendwelche versteckten Gegebenheiten wie z.B. das Grundstück ist verpachtet usw. vorhanden sind, wäre das ja einer der von mir schon erwähnten(!) dringenden Gründe, vom Vertrag Abstand zu nehmen. Aber dass einer nach einer Vereinbarung mehr bieten könnte, hätte der Verkäufer auch vorher wissen müssen. Andersherum wird ein Schuh draus. Wenn ich ein Haus verkaufe, muss ich wissen, wieviel Geld ich dafür mindestens möchte. Wenn ich mich mit einem Käufer geeinigt habe, müsste ich auch dazu stehen und nicht plötzlich feststellen, dass das was zwischenzeitlich noch so an Angeboten reinkommt, viel Geld ist.

wenn sie versteckt sind, bedeutet das, dass du sie nicht kennst. wie genau willst du dann also abstand nehmen?

hä? woher bitte soll er das denn gewusst haben, wenn sich der andere erst später meldet? oder später sein gebot erhöht?

das ist doch unsinn. als verkäufer möchte man nicht x€, sondern so viel wie möglich.

warum genau? weil es dir in den kram passt. das sieht dein mitbieter aber mit sicherheit völlig anders.

überleg dir mal einen anderen fall: der käufer will das haus und seine finanzierung kommt nicht zustande. was nun, wenn er sich doch schon geeinigt hatte? muss er das haus nun trotzdem nehmen?

was wäre denn in deinem fall gewesen, wenn die bank mehr zinsen gefordert hätte als du dir vorgestellt hast? gilt die einigung mit dem verkäufer dann trotzdem oder doch nicht?

:smiley: ist schon irgendwie lustig, wei du um den Brei herumschreibst.

Wenn das Grundstück, auf dem das Haus steht, verpachtet ist, fällt das beim Notar auf. Bzw. wenn erst später, dann war das arglistige Täuschung und der Vertrag muss zu lasten des Täuschers rückgängig gemacht werden. Mit versteckt meine ich, dass es zum Zeitpunkt des Handschlags nicht klar war und im Nachhinein erst klar wurde, was aber alles ändert und somit einen Ausstieg rechtfertigen würde. So schwer ist das nicht zu verstehen was ich meine. Ist bei anderen Dingen, die man so kaufen kann auch nicht anders. Wenn du da etwas verschweigst, was erst bei der Unterschrift auftaucht, ist das ganze Ding auch nichtig. So könnte man es auch mit Immobilien halten. So ist es aber nicht und genau das habe ich kritisiert.

Niemand weiss, was Dinge in Zukunft kosten könnten. Irgendwann muss ich mich aber mal zu etwas bekennen, denn der Aufwand ist schon beim Bankberater und auch bei der Bank selbst entstanden. Also müsste es schon eine gewisse Verbindlichkeit geben.

Der Preis kam vom Verkäufer selbst, nicht von uns. Wir haben ihm den Preis nicht genannt, geschweigedenn ihn zu diesem Preis gedrängt. Also muss er vor dem Handschlag schon gewusst haben, dass der Preis für ihn ok ist. Was wenn der übernächste nochmal 10% drauf legt? Und der Überübernächste nochmal 10%? So kann er ja einfach jeden im Regen stehen lassen. Irgendwann muss es mal verbindlich werden und im idealfall (nicht so wie im Gesetz) dann, wenn Aufwand entsteht.

Nein, nicht weil es mir in den Kram passt, sondern weil es nur Fair ist, wenn man Zusagen einhält. Ich hätte ja absolut kein Problem damit, wenn er von vorherein gesagt hätte, das ist der Preis und runter geh ich nicht. Aber nein, er hat es uns zugesagt und dreht und wendet es im Nachinhein wie es ihm in den Kram passt.

Ja ich überlege mir einen Fall bei dem die Finanzierung des Käufers platzt. Sowas muss man im Vorfeld abklären, bevor man einen Preis bietet. Bei uns steht die Finanzierung schon. Wenn bei einem Käufer die Finanzierung platzt, muss er eben Schadensersatz zahlen und/oder bekommt einen Schufaeintrag. Auch hier sollte gelten: Mach keine Zusagen wenn du nicht weisst ob du sie einhalten kannst, Punkt. So schwer ist das nicht und sollte eigentlich selbstverständlich sein. Du hingegen scheinst auch zu den Leuten zu gehören, denen das egal ist.

und das produziert natürlich keinen aufwand, richtig?

du bist echt lustig - genau das, was du nun vorschlägst, hast du in deiner frage kritisiert.

ist mir echt zu albern, ich bin hier raus.