Vereinbarung über künftige Ablöse/Übernahme Küche

Hallo,

wir stehen kurz vor Abschluss eines Mietvertrages. In der Wohnung (Neubau) ist keine Küche vorhanden, diese müssten wir selber kaufen.

Da es sich um keine geringe Investition handelt, würden wir gerne sicherstellen, dass wir die Küche bei einem späteren Auszug in der Wohnung belassen können und zudem dafür eine angemessene Ablöse bekommen (vom Vermieter oder dem künftigen Nachmieter). Der Vermieter ist damit grundsätzlich einverstanden.

Nun suchen wir eine rechtssichere Formulierung, die wir dem Mietvertrag hinzufügen können und die genau das regelt.

Falls uns hier jemand helfen kann wäre es sehr nett! Vielen Dank schonmal!
Jan

Am rechtssichersten ist ein handrschr. Zettel, auf welchem geschrieben steht, was die vertragsparteien wollen und zwar deutlich. Juristischer kniffe und redewendungen bracht es nicht.

Hallo, kann leider nicht helfen

Z.B: Die vom Mieter zum Preis von € ? angeschaffte Küche geht bei Mietende für einen Preis der einem 5-anteil pro Jahr der Nutzung entspricht gegen Entschädigung durch Zahlung dieses Zeitwertanteils in das Eigentum des Vermieters über ( ab 6. jahr „0“-Wert!". - Als Vermieter würde ich eine solche Invertaübernahmeverpflichtung nie unterzeichnen! - Wenn Sie auszeiehen, dann nehemn Sie auch Ihr „Gelump“ komplett mit. Weshalb soltle ein Vermietr mit Verstand sich einen neuen Mietvertrag versauen, nur weil Sie Ihre alte Küche zurücklassen und damit einem vernünftigen neuen Mieter eigenes Mobiliar verwehren!?!