Hallo,
wir stehen kurz vor Abschluss eines Mietvertrages. In der Wohnung (Neubau) ist keine Küche vorhanden, diese müssten wir selber kaufen.
Da es sich um keine geringe Investition handelt, würden wir gerne sicherstellen, dass wir die Küche bei einem späteren Auszug in der Wohnung belassen können und zudem dafür eine angemessene Ablöse bekommen (vom Vermieter oder dem künftigen Nachmieter). Der Vermieter ist damit grundsätzlich einverstanden.
Nun suchen wir eine rechtssichere Formulierung, die wir dem Mietvertrag hinzufügen können und die genau das regelt.
Falls uns hier jemand helfen kann wäre es sehr nett! Vielen Dank schonmal!
Jan