Vereinbarung, wie lange darf mein Chef mich binden

Guten Tag,

Also Folgende Sachverhalt:

Ich besuche im Moment die Meisterschule und mein Chef bezahlt mir die Kosten für die Schule ink. den Freitag als Arbeitszeit. Ich hatte im voraus mit ihm ausgemacht das ich dafür eine Gewisse Zeit bei ihm weiter Arbeiten würde.
Jetzt bin ich schon seit einem halben Jahr auf der Schule und nun bekomme ich eine Vereinbahrung in der steht:

….verpflichtet sich, fünf Jahre nach der zweijährigen Ausbildung……für uns tätig zu sein, da wir die kosten von ca. xxx übernehmen werden.

Jetzt ist meine Fragen ob das so überhaupt richtig ist denn meines wissen darf das nicht länger als zwei Jahre sein.
Die Problematik die sich einstellt ist jetzt noch dass ich ein sehr gutes Jobangebot von einer anderen Firma habe, und ich akut mit dem gedenken spiele zu wechseln.

Mit freundlichen Grüßen

nun bekomme ich eine Vereinbahrung in der steht:

….verpflichtet sich, fünf Jahre nach der zweijährigen
Ausbildung……für uns tätig zu sein, da wir die kosten von ca.
xxx übernehmen werden.

Jetzt ist meine Fragen ob das so überhaupt richtig ist denn
meines wissen darf das nicht länger als zwei Jahre sein.
Die Problematik die sich einstellt ist jetzt noch dass ich ein
sehr gutes Jobangebot von einer anderen Firma habe, und ich
akut mit dem gedenken spiele zu wechseln.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

kann dir da leider nicht wirklich weiter helfen,da ich mich mit sowas nicht auskennne!!
Aber alleine vom lesen her kommt mir das etwas spanisch vor!!
5 Jahre finde ich auch etwas lange dafür das du die Meisterschule besucht hast!!!
Kannst es dir ja ausrechnen ,weiss ja nicht wie lange du zur Meisterschule gehst!!
Am besten gehste mal zum Anwalt oder zur Handelskammer, da wird bestimmt jemand sein,der sich besser damit auskennt!!
LG Nicole…

Guten Tag,

Die Bindungsfrist darf nicht unangemessen lang sein, so das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 14.01.2009 (Az: 3/AZR 900/07).

Für angemessen halten die Richter:
Dauer der Weiterbildung bis 2 Monate = Bindung bis zu 1 Jahr
… bis zu 4 Monaten = bis zu 2 Jahren
… bis zu 12 Monaten = bis zu 3 Jahren
… über 24 Monate = bis zu 5 Jahren.

Somt liegt Ihr derzeitiger Arbeitgeber wohl voll im Rahmen der Rechtssprechung.

Ich hoffe, ich konnte mit dieser Auskunft trotzdem helfen!

Mit freundlichen Grüßen

Wo kann ich so was nachlesen?

Die Frage ist ja ich habe immer Freitags Schule zwei Jahre lang immer nur Freitags das sind dann am Schluss eigentlich nur 80 Tage. Würde ich mal sagen, also wenn du was hättest wo ich so was mal nachlesen kann währ das eine schöne Sache.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:

Ich bin selbst kein Jurist, sondern habe mir die Informationen von der IHK Nürnberg (Zeitschrift) geholt.

Ich würde mich an Deiner Stelle mit der IHK bzw. mit der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen