Vereinbarung zur Übernahme eines Firmenwagens

Ist eine nicht schriftlich getroffene Vereinbarung zur Übernahme eines Firmenwagens bei Kündigung rechtskräftig? Nehmen wir an, jemand hat vor einem drei-viertel Jahr einen neuen Firmenwagen erhalten und diesen auch nach seinen Wünschen konfigurieren dürfen. Dessen Areitgeber hat dieser Person damals einen Zettel vor die Nase gehalten auf dem stand er müsse den Wagen übernehmen, wenn er innerhalb von drei Jahren nach erhalt des Wagens die Firma wechsele. Er hat aber nichts unterschrieben, sondern nur den Zettel erhalten. Ist das rechtens? Wenn er jetzt kündigen sollte, muss er den Wagen übernehmen, obwohl es dazu gar keine Vereinbarung gibt?
Der Arbeitsvertrag sagt dazu nichts aus. Danke für Eure Antworten.

Hallo hyperQ,

ich kenne mich auf diesem Gebiet viel zu wenig aus um auf deine Frage zu antworten. Allerdings vermute ich dass es für die Experten von Bedeutung sein wird wie man diese Schilderung zu verstehen hat:

Ist eine nicht schriftlich getroffene Vereinbarung zur Übernahme eines Firmenwagens bei Kündigung rechtskräftig

Soll das bedeuten „Angenommen es gab eine Vereinbarung, aber diese wurde nicht per Unterschrift bestätigt“?

Oder soll das bedeuten „Angenommen dass dazu keine Vereinbarung (auch nicht mündlich) getroffen wurde“?

Dessen Areitgeber hat dieser Person damals einen Zettel vor die Nase gehalten auf dem stand er müsse den Wagen übernehmen, wenn er innerhalb von drei Jahren nach erhalt des Wagens die Firma wechsele. Er hat aber nichts unterschrieben, sondern nur den Zettel erhalten

Hat der Arbeitnehmer (in diesem hypothetischen Fall) mitgeteilt dass er zur Übernahme nicht bereit sei?

Gruß
Horst