Ich stehe mit meiner Freundin zusammen im Mietvertrag stehen,
wie kann ich eine Vereinbarung formulieren, die einem das Recht einräumt, wenn man allein ausziehen möchte, dies dem „Nochmieter“/ Expartner anzuzeigen und ab dann das Recht zu haben, sich eine Mietzahlung die der Vermieter von dem „Auszieher“ eintreibt vom „Nochmieter“ im Innenverhältnis zurückzuholen?
So?
Es wird zwischen A und B vereinbart, dass beide das Recht haben, dem Anderen mit einer Frist von einem Monat schriftlich anzuzeigen, dass sie ausziehen möchten und dass sie das Recht haben Mietpfändungen nach dem einen Monat betreffend, die der Vermieter eingezogen hat, vom anderen zurückzubekommen.
Das klappt nicht. Da ein Vertrag zwischen den Mietern als sogenantne Gesamtschludner gegenüber dem Vermieter geschlossen wird, können insbesondere für den Fall der Kündigung nur beide Mieter gemeinsam fristgerecht gegenüber dem Vermieter kündigen. Zieht ein Mieter aus und der verbleibende Mieter verweigert diesem die Zustimmung zur Kündigung, so kann der scheidende Mieter auf diese Zustimmung klagen. Alle Beteiligten können darüber hinaus versuchen, für den Fall des Auszungs von einem Mieter mit dem Vermieter gemeinsam eine Einigung zu erzielen, die den bleibenden Mieter alleine als neuen Mieter ausweist. Der einfachste Weg hierzu ist die fristgerechte Kündigung des Altvertrages und ein neuer Mietvertrag zwischen Vermieter und dem Bleibenden als neuem Mieter.
Hallo, lieber RobertS
Du stellst Dir diese von Dir vorgeschläge Lösung zu einfach vor. Gehe davon aus, dass hierzu eine sehr komplexe Vereinbarung zwischen mehreren Personen ge-funden und getrofen werden müssen. Hierzu sehe ich mich als nicht rechts-kundiger nicht fachkundig genug, um ein Weg aus dieser rechtlichen, unübersichtlichen Situation eine Lösung parat zu haben.
Aus diesem Grund empfehle ich Dir, gehe zu einem guten Anwalt für Mietrecht. Dies insbesondere, da ja bereits gepfändete Mietzahlung zurück zuholen ist, dass unmöglich erscheint.
Mit feundlichem Gruß Willi
Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO
hallo,
nö das geht nicht. wenn einer in der wohnung bleibt, kann der vermieter von dem einen die ganze miete verlangen. und eine zahlung vom ex-mieter ist so nicht möglich rechtlich durchzusetzen. schon gar nicht ohne eine angabe wie lange diese regelung gelten soll, 1 monat, 3 monate, x jahre?