Vereinbarung zwischen Mieter

Liebe/-r Experte/-in,

Ich stehe mit meiner Freundin zusammen im Mietvertrag stehen,
wie kann ich eine Vereinbarung formulieren, die einem das Recht einräumt, wenn man allein ausziehen möchte, dies dem „Nochmieter“/ Expartner anzuzeigen und ab dann das Recht zu haben, sich eine Mietzahlung die der Vermieter von dem „Auszieher“ eintreibt vom „Nochmieter“ im Innenverhältnis zurückzuholen?

So?
Es wird zwischen A und B vereinbart, dass beide das Recht haben, dem Anderen mit einer Frist von einem Monat schriftlich anzuzeigen, dass sie ausziehen möchten und dass sie das Recht haben Mietpfändungen nach dem einen Monat betreffend, die der Vermieter eingezogen hat, vom anderen zurückzubekommen.

Vielen Dank
Gruß
Rechts_Neuling

Hallo,
solche Vereinbarungen gibt es nicht. Der Vermieter hat beide im Mietvertrag, damitsie „gesamtschuldnerisch“ haftbar sind. Im Falle der Nichtzahlung durch Mieter A, kann er sich an Mieter B wenden. Sollte mal ein Mieter ausziehen, dann müssen beide Mieter eine schriftliche Bitte an den Vermieter stellen, damit Derjenige aus dem Mietvertrag entlassen wird. Dies müsste der Vermieter dann schriftl. bestätigen

Das sollten Sie vom Anwalt formulieren lassen, sonst geht das schief.

Hallo.

Gegenüber dem Vermieter bleiben beide verpflichtet.

Im Innenverhältnis Mieter - Mieter kann die Vereinbarung wie von Ihnen vorgeschlagen so nicht formuliert werden.

  1. Sie beziehen sich alleine auf Pfändungen. Der Vermieter kann allerdings Mietzahlungen auch bei der Kaution abziehen oder den Gerichtsvollzieher beauftragen. Er muss nicht unbedingt beim Mitmieter „pfänden“.

  2. Sie sollten noch eine Regelung treffen, was mit der Kaution geschieht und mit evtl. Schadensersatzansprüchen des Vermieters in die Vereinbarung miteinbeziehen.

Viele Grüsse

Hallo,
zivilrechtlich ist fast alles zu vereinbaren, Bedingung ist, dass beide Partner es unterschreiben.
Da es keine mietrechtliche Frage ist, kann ich keine weiteren Hinweise geben.
Sie sollten aber immer wissen, dass der Vermieter Sie gesamtschuldnerisch in Haftung nehmen kann, so lange der Mietvertrag besteht oder bei Beendigung offene Forderungen bestehen.
Gruß suver

Hallo RobertS,

macht zum Hauptmietvertrag einen eigenen Mietvertrag mit allen wenn und aber. Mit einer Flasche Wein und bei Kerzenschein dürfte es kein Problem sein.

Gruß - Gesetzesbrecher